Aktuelles
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Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung 2013 werden voraussichtlich ab dem 4. März 2013 an der Universität Trier einzelne Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden (Streiks).
Bitte entnehmen Sie dem nachfolgenden pdf-Dokument Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitskampf und die Auswirkungen von einer Teilnahme am Streik auf Ihr Beschäftigungsverhältnis.
Die Ausführungen sind mit der für die Universität Trier vorgesetzten Behörde abgestimmt
(vgl. Anlage 5 der Neufassung der Arbeitskampfrichtlinien der TdL vom 07.02.2006 in der Fassung vom 06.01.2011).
Bitte lesen Sie zu den Meldepflichten, der Bedienung der Gleitzeitterminals unbedingt unsere Mitarbeiterinfo vom 25.02.2013.
Das Meldeformular zu Streikhandlungen bitte täglich ausfüllen, über den Vorgesetzten leiten, und bis 9 Uhr des Folgetages an die Abt. III (per Fax 4296 oder E-Mail: petryr@uni-trier.de).
Ihre Personalabteilung:
erstellt: 21.02.2013
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Betrifft: Dienstverträge Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte
Neue Regeln für Geringfügig Beschäftigungsverhältnisse und Beschäftigungen in der Gleitzone
ab dem 01.01.2013
Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 EURO auf 450 EURO
Ab dem 01.01.2013 wurde die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EURO auf 450 EURO monatlich angehoben.
Einführung einer Rentenversicherungspflicht bei Verdiensten bis 450 EURO
Ab dem 01.01.2013 besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht.
Der Rentenversicherungsbeitrag liegt für 2013 bei 18,9%, der zu zahlende Arbeitnehmereigenanteil beträgt 3,9% (der Arbeitgeberanteil von 15% Pauschale wird hier angerechnet).
Der Arbeitnehmer kann sich jedoch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt insgesamt (es werden alle Einkommen aus unselbständigen Tätigkeiten addiert) 450 EURO im Monat nicht übersteigt, muss der Arbeitgeber 28 % Pauschale (15% Renten-versicherung, 13% Krankenkasse) zahlen. Sowie feststeht, dass eine Beschäftigung im Dezember des laufenden Jahres vorliegen wird, ist bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens die zu erwartende Jahressonderzahlung anteilsmäßig anzurechnen, so dass, obwohl der Verdienst unter 450 EURO liegt, das Beschäftigungsverhältnis in die Gleitzonenregelung fallen kann.
Gleichzeitig mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze wurde die Gleitzonenregelung von 450,01 EURO bis einschließlich 850 EURO Bruttoeinkommen monatlich erweitert.
Übergangsregelungen für Bestandsfälle (Gültigkeit bis max. 31.12.2014)
Voraussetzung für die Anwendung der Übergangsregelungen ist, dass das Beschäftigungsverhältnis bereits vor dem 01.01.2013 bestanden hat. Die entsprechenden Informationen finden Sie im Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung, sowie im Merkblatt für Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ab 01.01.2013.
Die Vergütungslisten für Ihre Kalkulation haben wir entsprechend der neuen Regelung geändert.
Diese stehen auf unseren Internet-Seiten: www.hiwi.uni-trier.de
Ebenfalls finden Sie auf unseren Internet-Seiten die von der OFD geänderten Vordrucke.
Fragen beantworten Frau Margit Oos (4253) und Frau Judith Berg (4254)
03. Januar 2013
Ihre Personalabteilung:
erstellt: 11.01.2013
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Änderungen und Vorlagefristen bei Hilfskraftverträgen
Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass es dringend erforderlich ist, der Personalabteilung Hilfskraftverträge rechtzeitig vor Vertragsbeginn vorzulegen.
Grundsätzlich sollen die Verträge vier Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen, um einen reibungslosen Verwaltungsablauf und eine zeitgerechte Auszahlung der Vergütungen zu gewähr-leisten.
Die Hilfskraftverträge die am 01.01.2013 beginnen, sollten abweichend von der Vier-Wochen-Regel bereits bis spätestens Mitte November vorliegen. Aufgrund der urlaubs-bedingten Abwesenheiten bei der Universität Trier und der Oberfinanzdirektion Koblenz während der Weihnachtszeit, ist der verlängerte Vorlauf dringend erforderlich.
Bitte verwenden Sie künftig ausschließlich die aktuell auf der Homepage der Universität Trier eingestellten Hilfskraftformulare, da diese sich jeweils auf dem neuesten Stand befinden. Leider werden vereinzelt immer noch alte Formularvordrucke verwendet.
Sie können die ausgefüllten Hilfskraftverträge auf Ihrem Computer mit Formularinhalten mit dem Programm Adobe Reader speichern.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 05.09.2012
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Einsatz einer regulären BahnCard und einer BahnCard Business
Obwohl bei der Fahrkartenbeschaffung der Großkundenrabatt der Universität Trier nur noch mit dem Einsatz einer BahnCard Business erlangt werden kann, werden auch weiterhin die Fahrkosten aufgrund des Einsatzes einer regulären BahnCard ohne Großkundenrabatt bei der Reisekostenabrechnung erstattet.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 05.01.2012
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Aktuelle Änderungen zum Jahreswechsel - Rechnungen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
auf Grund der Umsetzung der Vorschriften, die sich aus der Gesetzgebung der EU, insbesondere im Hinblick auf die Trennungsrechnung, sowie aus dem Steuer- und dem Haushaltsrecht ergeben, ist es erforderlich, dass ab dem 1. Januar 2012 alle Rechnungen auf die Universität Trier ausgestellt werden. Dies bedeutet, dass im Adressfeld die Universität Trier aufgeführt wird.
Eine Rechnung könnte dann beispielsweise wie folgt aussehen:
Universität Trier
z.H. Max Mustermann
54286 Trier
Hiervon sind auch die Reisekostenabrechnungen betroffen. Sämtliche Rechnungen können zukünftig nur dann erstattet werden, wenn die Universität Trier explizit als Vertragspartner im Adressfeld der Rechnung genannt wird.
Bei Hotelrechnungen bzw. Flugrechnungen muss der Name des Übernachtungsgastes bzw. des Fluggastes ebenfalls auf der Rechnung enthalten sein.
Eine Hotelrechnung könnte dann beispielsweise wie folgt aussehen:
Universität Trier
54286 Trier
Gast: Max Mustermann
Alle übrigen Regelungen zur Abrechnung von Reisekosten, insbesondere die Entgeltgrenze von 60,00€ pro Übernachtung, die nur in Sonderfällen überschritten werden kann, bleiben unverändert bestehen.
Fahrkarten sind über das Großkundenportal der Deutschen Bahn (www.bahn.de -> Geschäftsreisen/ Firmenkundenprogramm) zu buchen. Der Login ist mit dem von der Abteilung III vergebenen DB-Benutzernamen für Buchungen bei der Bahn vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu den Fahrkarten sowie den allgemeinen Hinweisen zu Dienstreiseregelungen finden Sie im Merkblatt „Dienstreisen“ unter folgendem Pfad auf der Homepage: http://www.uni-trier.de -> Verwaltung/Personal von A bis Z/ Dienstreisen/ Merkblatt der Abteilung III.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Stemmler (Leiter Abteilung I) / Nicola Pospischil (Leiterin Abteilung III)
Ihre Personalabteilung
erstellt: 19.12.2011
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Beihilfeanspruch für Tarifvertragskräfte, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.01.1999 begründet wurde
Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass Tarifvertragskräfte, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.01.1999 begründet wurde, nach wie vor Beihilfeanspruch haben. Für diesen Personenkreis findet die aktuelle Beihilfenverordnung vom 22. Juni 2011 Anwendung. Näheres kann der Anlage entnommen werden.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 19.12.2011
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Änderungen beim Kindergeld
Durch das am 04.11.2011 verkündete Steuervereinfachungsgesetz 2011 ergeben sich Neuerungen im Kindergeldrecht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der OFD.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 19.12.2011
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Information der Personalabteilung zum Thema Entgeltumwandlung
Zwischen dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einerseits sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion andererseits ist Einvernehmen erzielt worden über den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vom 25.05.2011. Der TV-EntgeltU-B/L ist am 01.08.2011 in Kraft getreten.
Der bisher nur im Bereich der TdL geltende Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung der Beschäftigten der Länder vom 12.10.2006 (TV-Entgelt-U-L) ist mit Ablauf des 31.07.2011 außer Kraft getreten; vor dem 01.08.2011 bereits abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen bleiben hiervon jedoch unberührt. Der TV-EntgeltU-B/L entspricht inhaltlich weitestgehend dem bisherigen TV-EntgeltU-L.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Personalsachbearbeiter/in.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 23.11.2011
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Neues Faktorverfahren – Mehr Netto für Frauen
Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug für verheiratete Frauen.
Ihre Personalabteilung
erstellt: 14.09.2011
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