BAföG

Bitte scheuen Sie bei allen Fragen nicht den Gang zu Ihrem Berater. Erfahrungsgemäß lassen sich offene Fragen im direkten Gespräch schneller abklären. Nur so erhalten Sie eine direkte Rückmeldung über noch fehlende Unterlagen und verlieren keine Zeit. Bitte denken Sie daran, so wichtig die rechtzeitige Antragstellung für den Bewilligungszeitraum ist, so entscheidend ist die Vollständigkeit der Unterlagen für den Eingang des Geldes auf Ihren Konto. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann eine Bewilligung erfolgen.

Ab 01.01.2008 gibt es neue Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind.

Ebenfalls Änderungen beim Äusländerbafög nach §8 BAföG ab 01.01.2008! Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Informationen hierzu beim BAföG-Amt.

Förderung bei gleichzeitiger Immatrikulation im Bachelor- und Masterstudiengang

In diesem Falle steht Ihnen grundsätzlich Förderung für den Bachelorabschluss nur bis zur Ablegung des letzten Prüfungsteiles bzw. höchstens für die für den Studiengang festgelegte Förderungshöchstdauer zu.

Förderung für den Masterstudiengang kann Ihnen - soweit dafür ein entsprechender Antrag vorliegt-, erst gewährt werden, wenn das Studentensekretariat Ihnen nach Vorlage der Prüfungsurkunde bescheinigt, dass Sie seit dem  ....  (Datum) alle Voraussetzungen für die endgültige Zulassung für das Masterstudium erfüllen.

 

BAföG - Formulare

BAföG - kurz und knapp

BAföG - ABC


Zum Weiterlesen:

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Fragen der Studienfinanzierung findet man unter:

http://www.das-neue-bafoeg.de/

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