Ordnung zum Erwerb eines Zertifikates

Zertifikat "Europäische Studien" am Zentrum für europäische Studien, Universität Trier

Art. 1  Studienziele und Geltungsbereich

  1. Das Zertifikat "Europäische Studien" ist eine Bescheinigung über besondere, interdisziplinär ausgerichtete Studienleistungen, die sich mit den vom europäischen Integrationsprozess aufgeworfenen Fragen und Problemen beschäftigen.
  2. Das Zertifikat soll die Möglichkeit eröffnen, eine zusätzliche Schwerpunktqualifikation nachzuweisen, die über die herkömmlichen Erfordernisse der regulären, allein fachbezogenen Studiengänge hinausgreift und zudem eine gesteigerte Sensibilität für die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenfelder der europäischen Entwicklung unter Beweis stellt. Das Zertifikat soll zugleich Chancen in solchen Berufsbereichen eröffnen, in denen fachübergreifende Kenntnisse der europäischen Entwicklung von besonderem Nutzen sind.

Art. 2  Studieninhalte

  1. Das Lehrangebot "Europäische Studien" vermittelt vertiefte Kenntnisse politischer, historischer, soziologischer, volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher, landeskundlicher und geographischer Aspekte der europäischen Entwicklung.
  2. Für das Zertifikat "Europäische Studien" können insbesondere Lehrveranstaltungen aus den folgenden Bereichen belegt werden:
    • europäische Wirtschaft, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Wirtschaftssysteme Europas
    • Politische Systeme Europas
    • wirtschaftliche und politische Beziehungen zwischen europäischen Staaten
    • Struktur der europäischen Gesellschaften
    • sozio-kulturelle Identitäten, Minderheitenfragen
    • europäische Sprachen, Literaturen, Kunstgeschichte
    • europäische politische, Wirtschafts- und Sozialgeschichte
    • Wirtschafts- und Sozialgeographie Europas, Landesnatur und Ressourcen
    • europäische Sicherheitspolitik
    • Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa
    • Europarecht und europäische Rechtsgeschichte
    • Regionalentwicklung und Regionalpolitik in Europa
    • Europa in der globalen Gesellschaft
    • europäische Entwicklungspolitik
    • Europa in der internationalen Politik
  1. Lehrveranstaltungen, die für das Zertifikat geeignet und wählbar sind, werden im Studienverzeichnis der Universität unter Angabe der Zulassungsmodalitäten gekennzeichnet bzw. durch spezielle Ankündigungen bekanntgemacht. Die Zulassung von fachfremden Studierenden zur jeweiligen Veranstaltung und die Festlegung der Prüfungsmodalitäten obliegt dem jeweiligen Dozenten.

Art. 3  Studienanforderungen

  1. Das Studium zum Erwerb des Zertifikates "Europäische Studien" umfasst Veranstaltungen im Gesamtumfang von 30 ECTS-Punkten. Daraus sind 20 ECTS-Punkte aus zumindest zwei anderen Fächern als den gewählten Studien- und Prüfungsfächern des/der Studierenden zu erwerben.
  2. Die geforderten Leistungen können im Verlauf des regulären Studiums oder im Rahmen eines weiterbildenden Studiums (§35 HochSchG) erbracht werden.
  3. Über die Zulassung zum Studium entscheidet im Falle des weiterbildenden Studiums ein durch den Direktor des "Zentrums für europäische Studien" einzusetzender Zulassungsausschuss. Beim Fehlen eines abgeschlossenen Hochschulstudiums ist die Zulassung in der Regel auch dann zu gewähren, wenn die Hochschulreife nachgewiesen wird oder auf Grund beruflicher Erfahrungen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Studienabschluss anzunehmen sind. Die Zulassung erfolgt als Gasthörer bzw. Gasthörerin im Sinne der Einschreibeordnung der Universität.
  4. Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einer vom "Zentrum für europäische Studien" veranstalteten Sommerschule kann ebenfalls die Möglichkeit zum Erwerb des Zertifikates bestehen. Maßgebend dafür ist die Gleichwertigkeit der zu erbringenden Leistungen.
  5. Der Besuch der anzuerkennenden Lehrveranstaltungen sollte bei der Beantragung des Zertifikates nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Art. 4  Empfehlungen zum Studium

Dringend empfohlen wird der Erwerb guter Kenntnisse in mindestens einer, besser zwei europäischen Fremdsprachen. Ein mindestens einmonatiger Studienaufenthalt an einer europäischen Behörde oder Institution oder bei einer gleichwertigen öffentlichen oder privaten Einrichtung mit europäischen Handlungsbezügen wird empfohlen.

Art. 5  Leistungsnachweise und Benotung

Die erfolgreiche Teilnahme an den für den Erwerb des Zertifikats erforderlichen Lehrveranstaltungen wird auf Leistungsnachweisen bescheinigt. Sie müssen zusammengenommen 30 ECTS-Leistungspunkte ergeben.

Die Leistungsnachweise können in Veranstaltungen und Modulen erbracht werden,  wobei mindestens 20 von 30 ECTS-Punkten aus zumindest zwei anderen Fächern als den gewählten Studien- und Prüfungsfächern des/der Studierenden stammen müssen.

Veranstaltungen gelten dann als erfolgreich absolviert, wenn die darin erbrachten Leistungen nach der jeweils geltenden Studienordnung mindestens mit "ausreichend" bewertet wurden.

Art. 6  Zertifikat

  1. Das "Zentrum für europäische Studien" stellt auf Antrag das Zertifikat "Europäische Studien" aus, wenn alle erforderlichen Leistungen erbracht und durch Leistungsnachweise belegt sind.
  2. Auf Antrag kann eine Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten ermittelt werden.

Art. 7  Schlussbestimmungen

Diese Ordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 2015/2016 in Kraft und ersetzt die Zertifikatsordnung vom 2. Januar 1991.

 Trier, den 28. September 2015

Zentrum für Europäische Studien

Prof. Dr. Joachim Schild (Geschäftsführer des Zentrums für europäische Studien)

 

Hier finden Sie die alte Ordnung zum Erwerb des Zertifikates.