Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen

I. Gesetze, bzw. Gesetzentwürfe

  • Erstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2006 (GVBl. S. 270 ).
    Auszüge: "(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.“

  • 19.05.2006: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 14/1927 ).

  • 31.10.2005: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP: Erstes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 14/569 ). 

  • 17.03.2005: Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen: der Gesetzentwurf wurde nach der zweiten Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, FDP und Grüne gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

  • 04.11.2003: Gesetzentwurf der Fraktion CDU zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (SchOG) und des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) (Drucksache 13/4564).

II. Rechtsprechung

  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.08.2009 (Az: 2 AZR 499/08)
    (Pressemitteilung - Volltext)
    Anmahnung wegen religiöser Kopfbedeckung in der Schule.
    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts war die Kopfbedeckung als religiöse Bekundung und nicht nur als ein modisches Accessoire aufzufassen. Sie verstieß deshalb gegen das gesetzliche Bekundungsverbot.

    • II. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 10.04.2008 (Az.: 5 Sa 1836/07)
      (Pressemitteilung)
      Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist Berufung gegen das so genannte "Kopftuch­verbot" zurück
      Kurzfassung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine vom dem Land Nordrhein-Westfalen gegen eine Sozialpädagogin erteilte Abmahnung wegen des Tragens einer Mütze als Symbol eines religiösen Bekundung bestätigt und die dagegen eingereichte Berufung zurückgewiesen.

    • I. Entscheidung des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 29.06.2007 (Az: 12 Ca 175/07)
      Arbeitsgericht Düsseldorf entscheidet über Wollmützenfall
      Kurzfassung: Auch eine Wollmütze kann Ausdruck einer religiösen Bekundung sein.

  • Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom16.10.2008 (Az.:11 Sa 572/08)
    (Pressemitteilung)
    Kündigung einer Lehrerin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 57 Abs 4 SchulG NW - Unterrichten mit Kopftuch - Lehrerin verliert Streit um Kopftuchverbot

    • I. ArbG Oldenburg, 21.02.2008 (Az: 6 Ca 649/07)

    • anhängig BAG, Az: 2 AZR 55/09, Termin: 10.12.2009

  • Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom16.10.2008 (Az.:11 Sa 280/08)
    (Pressemitteilung)
    Abmahnung einer Lehrerin wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes des § 57 Abs 4 SchulG NW - Unterrichten mit Kopftuch - Lehrerin verliert Streit um Kopftuchverbot

    • I. Entscheidung des Arbeitsgerichts Herne vom 7.03.2007 (Az: 4 Ca 3415/06)
      Abmahnung: Entfernung aus der Personalakte; Kopftuchverbot für Lehrerin während des Unterrichts

    • anhängig BAG, Az: 2 AZR 56/09

  • Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.10.2008 (Az.: 3 K 2630/07)
    (Pressemitteilung)
    Auch das Tragen einer Baskenmütze als "Ersatz" für Kopftuch ist einer muslimischen Lehrerin im Unterricht verboten

  • Entscheidung des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.07.2008 (Az.: 4 Ca 1077/08)
    (Pressemitteilung)
    Arbeitsgericht Wuppertal bestätigt Kopftuchverbot
    Kurzfassung: Das Arbeitsgericht Wuppertal hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage einer muslimischen angestellten Lehrerin gegen eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene Kündigung zurückgewiesen.

    • Berufung zum LArbG Düsseldorf unter dem Az. 14 Sa 1442/08 eingelegt

  • Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 27.02.2008 (Az.: 1 K 1466/07)
    (Pressemitteilung)
    Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig.
    Kurzfassung: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das einer beamteten Lehrerin erteilte Verbot, während ihres Dienstes ein Kopftuch zu tragen, rechtmäßig ist.

  • Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 09.11.2007 (Az.: 1 K 323/07)
    (Volltext )
    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung bezüglich Tragens eines "islamischen Kopftuches"

  • Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 14.08.2007 (Az.: 2 K 1752/07)
    (Pressemitteilung)
    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Aufhebung der dienstlichen Weisung, die ihr das Tragen eines Kopftuches in der Schulge untersagt, ab.

  • Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 05.06.2007 (Az.: 2 K 1752/07)
    (Pressemitteilung)
    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Beamtenverhältnis auf Probe ab.

  • Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund vom 16.01.2003 (Az.: 6 Ca 5736/02)
    Eine Kindergärtnerin, die bei der Arbeit ein Kopftuch trägt, verstößt nicht gegen das Neutralitätsgebot des Staates.

III. Andere Informationen

Das von der SPD in Auftrag gegebene rechtswissenschaftliche Gutachten zu den Folgen des Kopftuchurteils von Prof. Dr. Ulrich Battis und Dr. Peter Bultmann  (Januar 2004)