Diplom-Jurist
Der Fachbereichsrat des Fachbereichs V - Rechtswissenschaft hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" beschlossen. Sie ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur genehmigt und im Verkündungsblatt der Universität Trier veröffentlicht worden. Die Ordnung ist seit dem 27. Juni 2009 in Kraft. Die Ordnung finden Sie hier; bitte beachten Sie dazu Folgendes:
Die heutige Ausbildung ist eine sog. "zweistufige" (1. Juristische Prüfung + 2. Juristische Staatsprüfung). Die "einstufige Juristenausbildung" war ein Reformmodell von 1975 bis ca. 1983. Die damalige einstufige "Zwischenprüfung" entsprach der heutigen 1. Juristischen Prüfung.
Es können Anträge zur Verleihung gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen von § 3 Abs. 3 DiplO. Die Verwaltungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 DiplO beträgt 56,70 €. Hinweis zur Zahlung der Gebühr hier.








