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1. Juristische Prüfung: Schwerpunktbereichsprüfung

Gemäß § 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG und § 3 JAG Rh.-Pf. i.d.F.v. vom 23. Juni 2003 besteht die erste Prüfung aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Gesamt-Examensnote ein.

Jede/r Studierende muss sich für einen Schwerpunktbereich (SPB) seiner Wahl entscheiden (zur Anmeldung siehe unten). Die Lehrveranstaltungen in den Schwerpunktbereichen  -  insgesamt 16 SWS, die zwischen dem 5. und 8. Fachsemester gehört werden müssen  -  dienen der Ergänzung des (Pflichtfach-)Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Ziel der Ausbildung im Schwerpunktbereich ist es, eine frühzeitige fachliche Spezialisierung zu ermöglichen und dadurch die Berufsaussichten der Absolventen zu verbessern. Ferner soll den einzelnen juristischen Fakultäten die Möglichkeit gegeben werden, ein besonderes Profil zu bilden und sich dadurch von den anderen Fakultäten abzugrenzen. Die Fakultäten entscheiden deshalb selbst darüber, welche Schwerpunktbereiche sie anbieten.

In Trier werden folgende sieben Schwerpunktbereiche angeboten:

SPB

Gegenstand

1

Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung [mehr ... ]
Teilschwerpunkt I: Entwicklung des Privatrechts
Teilschwerpunkt II: Entwicklung des Rechts der Neuzeit

2

Unternehmensrecht [mehr ...]

3

Arbeits- und Sozialrecht [mehr ... ]

4

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
sowie Europäisches und Internationales Strafrecht [mehr ...]

5

Umwelt- und Technikrecht

6

Europäisches und internationales Recht
Teilschwerpunkt I: Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht [mehr ... ]
Teilschwerpunkt II: Völker- und Europarecht [mehr ... ]

7

Deutsches und Internationales Steuerrecht [mehr ...

Weitere Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen (SPB)
finden Sie in einen Aufsatz von Frau Dr. Günzel:
Schwerpunktbereichsstudium und
Schwerpunktsbereichsprüfung an der Universität Trier

 

Rechtsgrundlagen

Die für die Schwerpunktbereichsprüfung relevanten
Rechtsgrundlagen finden Sie unter
Studium>
Studienvorschriften>Nach WS 03/04

Informationen
zum SPB

Die Folien zur Info-Veranstaltung zum Schwerpunktstudium
werden unmittelbar, nachdem sie auf den neuesten Stand gebracht wurden, wieder online gestellt und sind dann wie gewohnt hier zu finden.

SPB-Studium

SPB-Prüfung

(Klausur/en)

Termine

SPB-Prüfung

(Seminare)

Zeugnisse

Die Schwerpunktbereichszeugnisse des Termins H 12 können ab sofort im Prüfungsamt (C 16) während der Sprechzeiten abgeholt werden.

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