Bewerbung und Einschreibung

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsunterlagen

Zulassung

Einschreibung

Bewerbungsverfahren

Wir bieten 9 Plätze pro Halbjahr an. Die Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann in Trier sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.

Bewerbungen sind zu jeder Zeit möglich. Eine frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert, da fortlaufend Bewerbungsgespräche möglich sind.
Sobald Sie von uns eine verbindliche Zusage erhalten haben, können Sie mit der Praktischen Tätigkeit beginnen.

Ende der Bewerbungsphase zum jeweiligen Sommersemester: 15. Januar.
Ende der Bewerbungsphase zum jeweiligen Wintersemester: 15. Juli.

Bitte beachten Sie die Aktualisierung der Anmeldefristen, da sich diese in Zukunft voraussichtlich ändern werden.

Sie können sich schon vor Ihrem Diplom/ Masterabschluss bei uns bewerben. Beachten Sie aber, dass Sie die Weiterbildung erst beginnen können, wenn Sie Ihr Psychologiestudium abgeschlossen haben.

Bewerbungsunterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Bild
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abiturzeugnis)
  • beglaubigte Kopie des Vordiploms/ des Bachelorzeugnisses
  • beglaubigte Kopien der Diplom-/ Master-Urkunde und des Abschlusszeugnisses des universitären Studiengangs Psychologie (ein vorläufiges Diplom-/ Masterzeugnis ist auch möglich).
  • Praktika-Bescheinigungen
  • Zeugnisse bisheriger beruflicher Tätigkeiten
  • Bescheinigung über bisherige Fort- und Weiterbildungen

Hier finden Sie den Bewerbungsantrag (.doc). Bitte schicken Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den oben genannten Bewerbungsunterlagen per Post an die Leitung des Weiterbildungsstudiengangs Psychologische Psychotherapie. 

Zulassung

Die Zulassung zum Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie setzt folgende von der Leitung des Studiengangs anerkannten Nachweise voraus:

  • die erforderliche Vorbildung (abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Master) mit Studienschwerpunkt im Fach Klinische Psychologie, berufspraktische Erfahrungen)
  • die spezifische Eignung (Bewerbungsgespräch mit positivem Bescheid) und
  • die Entrichtung des festgesetzten Studienentgelts für die Teilnahme am Weiterbildungsstudiengang.

Informationen zur Zulassung zum Weiterbildungsstudiengang für Bewerber mit Masterabschluss

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG ist Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten: Eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt.

Durch die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen ist dies nicht mehr so eindeutig ersichtlich.

Es wurden für Rheinland-Pfalz folgende Kriterien ausgearbeitet:

Es müssen insgesamt mindestens 280 ECTS erreicht werden (Bachelor und Master Psychologie).

Klinische Psychologie muss in beiden Studiengängen (Bachelor und Master) zusammen mit 24 ECTS nachgewiesen werden, wobei der Bachelor sowie der Master mindestens 8 ECTS haben muss.

Erreichen kann man im Bachelor insgesamt 16 ECTS. Ebenso ist es im Master, auch hier sind mindestens 16 ECTS zu erreichen.

Als Bachelorabschluss sind möglich: Bachelor of Arts, Bachelor of Science.

Als Masterabschluss ist möglich: Master of Science.

Die Gesamtdauer des Studiums würde wie bisher bei 9 Semestern liegen. Ausnahmen sind bei Studium im Ausland möglich.

Das Landesprüfungsamt für Psychotherapie in Rheinland-Pfalz beabsichtigt, künftig im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung diese Kriterien als Maßstab anzulegen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Infoveranstaltungen:

Masterschwerpunkt "Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und Psychotherapieforschung"

Wann: Dienstag, 28.05.2013, 16 Uhr

Wo: WIP 2.22 (Am Wissenschaftspark 25+27)  

 

Weiterbildungsstudiengang "Psychologische Psychotherapie" in Trier

Wann: Dienstag, 28.05.2013, 17 Uhr

Wo: WIP 2.22 (Am Wissenschaftspark 25+27)

Einschreibung

Vor Aufnahme des Studiums muss nach erfolgter Zulassung die ordnungsgemäße Einschreibung für diesen Studiengang gemäß der Einschreibeordnung der Universität Trier vorgenommen werden.

Bitte nutzen Sie hierfür jeweils bis zum 31. März bzw. zum 30. September die Online-Einschreibung auf der Website der Universität Trier.

Falls Sie momentan noch an der Universität Trier eingeschrieben sind, müssen Sie sich nicht neu immatrikulieren, sondern lediglich rückmelden und anschließend einen Antrag auf Fachwechsel beim Studentensekretariat stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgter Zulassung zum Weiterbildungsstudiengang.

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