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Familienservice an der Universität Trier

Frauenbüro
Campus I, DM 38-40, 51
Universitätsring 15
D-54296 Trier
Tel.: ++49 (0)651 201-3197

www.familie.uni-trier.de
www.frauenbuero.uni-trier.de

weitere Informationen:

Internetseite des Bundesjustizministeriums:
www.bmj.de
>Service>Bürger>
Gesellschaft>Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine erwachsene Person, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist, eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Eine Betreuung kann für uns alle nötig werden, wenn wir beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Krankheit unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Das Betreuungsrecht unterscheidet nach

Vorsorgevollmacht und
Betreuungsverfügung

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