Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine erwachsene Person, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist, eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Eine Betreuung kann für uns alle nötig werden, wenn wir beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Krankheit unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Das Betreuungsrecht unterscheidet nach










