Hochschulleitung
Die Hochschulleitung setzt sich zusammen aus dem Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten) und dem Kanzler
Aufgaben der Hochschulleitung
Der Präsident
- leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen;
- sorgt für ein gedeihliches Zusammenwirken der Organe und der Mitglieder der Hochschule;
- fördert die Entwicklung der Hochschule;
- unterrichtet die Öffentlichkeit von der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule durch die Veröffentlichung des Jahresberichts;
- ist dem Senat verantwortlich und sorgt für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Senates;
- verteilt die für die Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Senates (§ 76 Abs.2 Nr.8 HochSchG) auf die mittelbewirtschaftenden Stellen, insbesondere auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen;
- erteilt dem Senat, seinen Ausschüssen und Beauftragten auf Verlangen Auskünfte;
- ist berechtigt, sich über alle Angelegenheiten der Hochschule zu unterrichten und an den Sitzungen aller Gremien der Hochschule beratend mitzuwirken;
- kann von allen Organen oder sonstigen Stellen der Hochschule verlangen, dass über bestimmte Angelegenheiten beraten und entschieden wird;
- kann in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle der zuständigen Organe oder sonstiger zuständiger Stellen der Hochschule Eilentscheidungen oder Maßnahmen treffen;
- hat Beschlüssen oder Maßnahmen der Organe der Hochschule, die rechtswidrig sind oder die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verletzen zu widersprechen;
- übt das Hausrecht aus und
- erläutert auf Verlangen des Landtages oder dessen Ausschüssen die Stellungnahme der Hochschule, zum Entwurf der Landesregierung für den Landeshaushalt.
Der Präsident wird von zwei Vizepräsidenten unterstützt und vertreten.
Nach dem seit dem 11.05.1995 geltenden Geschäftsverteilungsplan ergibt sich für das Präsidium folgende Geschäftsverteilung:
Präsident
- Vorsitz:
- Planungs- und Baukommission
Vizepräsident:
- Aufgabenbereiche:
- Forschung und Lehre,
- Weiterbildung,
- Internationale Beziehungen.
- Vorsitz:
- Kommission für Lehre u. Weiterbildung
- Forschungskommission
- Ethik-Kommission
- Vertreter des Präsidenten in der Vergabekommission nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz
Vizepräsident:
- Aufgabenbereiche:
- Haushalt,
- Bibliotheksangelegenheiten
- EDV-Angelegenheiten
- Vorsitz:
- Haushaltskommission
- Bibliothekskommission
- EDV-Kommission








