Pressemitteilungen
30.04.2013
Das Wasserrecht in der Energiewende
3. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag diskutierte über Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Die Energiewende – kaum ein Thema der letzten Jahre lieferte so viel Stoff für Diskussionen und führte zu so vielen Fragen in politischer, ökonomischer und insbesondere juristischer Hinsicht. Mit eben diesen Fragen befasste sich der 3. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag, der am 14. März 2013 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Universität Trier) zum Thema „Das Wasserrecht in der Energiewende“ stattfand. Zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft und Praxis folgten der Einladung und diskutierten in der Promotionsaula des Priesterseminars der Theologischen Fakultät Trier über aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen.
Nach einer kurzen Begrüßung von Prof. Dr. Reinhardt, LL.M. folgte eine Ansprache durch den Universitätspräsidenten Prof. Dr. Michael Jäckel. Ihm folgte der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krappel (Gleiss Lutz, Stuttgart), der sich mit den „Rechtsfragen der Wasserkraftnutzung“ beschäftigte, wobei er insbesondere auf die sogenannten Pumpspeicherwerke und ihre Energiespeicherfunktion sowie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Zulassung einging.
Im Anschluss folgte das Referat von MinRat a.D. Prof. h.c. mult. Dr. Hans Walter Louis, LL.M. (TU Braunschweig). Louis stellte den „Gewässerschutz bei der Gewinnung von Energieträgern“ in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Ausdrücklich Bezug nahm er hierbei auf die Energieträger Erdgas, Erdöl, Kohle und Erdwärme sowie auf den Energiepflanzenanbau. Darüber hinaus stellte Louis die im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen Benutzungstatbestände und die Zulassung einer Gewässerbenutzung vor und bewertete sie im Hinblick auf die Energieträgergewinnung. Nicht unbeachtet blieb in diesem Zusammenhang auch das aktuelle und problematische Themengebiet des „Frackings“.
Der nächste Vortrag von Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. thematisierte den „Gewässerschutz bei der Energieerzeugung“. Hierbei standen insbesondere die Themenfelder Abwasserbeseitigung, Kühlwasser, CCS sowie die immer wieder aufkommende Diskussion der atomaren Zwischen- und Endlager mit ihren wasserrechtlichen Rahmenbedingungen im Fokus. Auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Phasing-out Verfahren und die Räumung der Schachtanlage Asse wurden hierbei dargestellt.
Nach einer kurzen Mittagspause leitete der Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Nisipeanu (Ruhrverband, Essen) das Nachmittagsprogramm ein. Er stellte unter der Überschrift „Einsparpotentiale in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ Zielvorgaben, innovative Technologien und Umsetzungsspielräume für die Zukunft vor. Hierbei wurde nicht nur die juristische Seite dargestellt, sondern ausdrücklich auch auf die ökonomischen und ökologischen Möglichkeiten und Zielsetzungen Bezug genommen.
Das letzte Referat des Tages wurde von Prof. Dr. Erik Gawel (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig) gehalten. Gawel bezog sich hierbei auf die „Energiepolitische Lenkung durch ökonomische Instrumente im Wasserrecht“ und beleuchtete einzelne Aspekte der Abwasserabgabe, der Wasserentnahmeentgelte, einer Abgabe auf Wasserkraft und einer Schifffahrtsabgabe vor allem aus ökonomischer Sicht.
Nach jedem der Vorträge wurde den Tagungsteilnehmern die Möglichkeit geboten, Fragen an die Referenten zu stellen und miteinander zu diskutieren. Am späten Nachmittag endete die gelungene Veranstaltung, die es ermöglichte, sich aus verschiedensten Blickwinkeln über die Rolle und die Möglichkeiten des Wasserrechts in der Energiewende zu informieren.
09.08.2012
Neuerscheinung:
Textsammlung Wasserrecht
Band Nr. 5781 der Reihe Beck-Texte im dtv enthält erstmals eine kompakte Sammlung der wichtigsten wasserrechtlichen Bestimmungen des Bundes. Von Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgaben nebst zugehörigem Verordnungsrecht über das Wasserstraßenrecht bis zu kartellrechtlichen Regelungen ist die Sammlung ein hilfreicher Begleiter in allen wasserrechtlichen Fragestellungen. Der Band enthält zudem eine Einführung in das Wasserrecht von Prof. Dr. Michael Reinhardt. Für weitergehende Recherchen, insbesondere zu den einschlägigen landesrechtlichen Quellen steht das im Verlag Erich Schmidt erschienene und laufend aktualisierte achtbändige Handbuch des Deutschen Wasserrechts zu Verfügung.
09.08.2012
14. März 2013:
3. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag: Das Wasserrecht in der Energiewende
Die Energiewende zählt zu den zentralen Themen der ausgehenden Legislaturperiode. Die Bundesregierung reklamiert nicht weniger als den Aufbruch in ein neues Zeitalter der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Naturgemäß ist mit einer derart ambitionierten Politik in besonderer Weise auch das Wasserrecht herausgefordert. Denn die Gewässer sind nicht nur seit frühester Zeit selbst Träger der heute sogenannten erneuerbaren Energien, sie werden zugleich durch die Energiegewinnung in vielfältigster Weise in Anspruch genommen und gefährdet. Damit droht die moderne Ökologisierung der Energiegewinnung in der Bundesrepublik auch ihrerseits in zunehmenden Konflikt mit dem Gewässerschutz zu geraten. Spezifische wasserrechtliche Regelungen freilich sind selten; der im Jahre 2010 in Kraft getretene § 35 WHG trägt immerhin Symbolcharakter.
Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlaß einer Standortbestimmung im Verhältnis von Wasserrecht und Energiegewinnung und versucht in dieser konfliktträchtigen Gemengelage wissenschaftlich vertiefte und praktisch verwertbare Antworten zu finden. Die Vortragsthemen spannen einen Bogen von der politisch gewollten Intensivierung der Wasserkraftnutzung über die Gefahrenpotentiale für die Gewässer durch Maßnahmen der Gewinnung und Nutzung von Energieträgern einschließlich der Entsorgung bis hin zu spezifischen Fragen möglicher Effizienzsteigerungen in der Daseinsvorsorge und der Wirkung ökonomischer Anreize.
Der Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag findet am 14. März 2013 in Trier statt. Das Tagungsprogramm wird demnächst bekanntgegeben.
05.05.2012
Neuerscheinung:
Berichte des Umweltbundesamts 12/2012
Reinhardt, Gewässerdurchgängigkeit und Schutz der Fischpopulation an Bundeswasserstraßen - Zum Verhältnis von § 34 und § 35 Wasserhaushaltsgesetz bei Stauanlagen mit Wasserkraftnutzung
Das Verhältnis von Wasserkraftnutzung und Schutz der Fischfauna ist seit langem Gegenstand intensiver und kontroverser Diskussionen um konkurrierende ökologische Zielsetzungen der Energiegewinnung aus regenerativen Quellen und des Tierschutzes. Die Problematik gewinnt eine zusätzliche rechtliche Problematik bei Stauanlagen mit Wasserkraftnutzung an Bundeswasserstraßen in der Gemengelage verschiedener Verwaltungszuständigkeiten des Bundes und der Länder.
Die Publikation ist im Rahmen eines in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesumweltamts durchgeführten Forschungsvorhabens des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht entstanden.
Die Studie ist hier abrufbar.
01.02.2012
Tagung Wasserverbandsrecht
„Wasserwirtschaft und Verbandsarbeit –
Das Deutsche Wasserverbandsrecht und seine Möglichkeiten“
Wasserwirtschaft und Verbandsrecht – überholte Strukturen oder bewährtes Erfordernis? Bietet das Wasserverbandsrecht noch den Rahmen für eine moderne Wasserwirtschaft in Deutschland? Erfordern die finanziellen Schwächen der Kommunen und gescheiterte Privatisierungen neues Bürgerschaftliches Engagement oder sogar neue Formen der Zusammenarbeit?
Diese und weitere Aspekte stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung zur Wasser-wirtschaft und Verbandsarbeit am 29. Februar in Hannover. Auf der Tagung der AöW (Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.), vom DBVW (Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V.), und der Universität Trier (Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht) werden sowohl fachlich als auch politisch Akzente gesetzt. Mehr als 80 Vertreter der Branche und Fachleute stellen sich dabei mit ihren Erfahrungen und Erkenntnissen dem Dialog.
Ausgehend von den ersten Ursprüngen des Verbandsrechts als zunehmend insti-tutionalisierte gemeinsame Problembewältigung betroffener Bürger hat sich der zentrale genossenschaftliche Gedanke des kollektiven Vorteils sukzessive zum Grundpfeiler einer besonderen Ausprägung moderner öffentlich-rechtlicher Selbst-verwaltung entfaltet.
Zwischen privater Eigeninitiative und staatlicher Verantwortung, zwischen Teilnahme am Wirtschaftsleben und Erfüllung von Verwaltungsaufgaben erschließen die Wasser- und Bodenverbände heute immer breitere Tätigkeitsfelder. „Dabei hat sich das Wasserverbandsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1991 als grundsätzlich beständige und verlässliche Regelungsgrundlage erwiesen“, so Prof. Dr. Michael Reinhardt von der Universität Trier. Dabei stellen sich teilweise durchaus neuartige Rechtsfragen vor allem aus dem europäischen Umwelt- und Wettbewerbsrecht, deren Beantwortung zurückwirkt auf Einordnung, Selbstverständnis und Wirkungskreis der Wasser- und Bodenverbände.
Viele Wasserverbände zeigen schon heute, dass die Bündelung von Kräften in einem Verband hohe Synergieeffekte generiert. Diese Organisationsform ermöglicht Leistungen, die einzelne Kommunen oder sogar Einzelpersonen alleine nicht stemmen könnten. Exemplarisch sind hier Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung, des Hochwasserschutzes und natürlich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Dies gilt auch für die künftigen Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur ständig steigende Umweltstandards, sondern auch der demografische Wandel. Bei sinkenden Bevölkerungszahlen gilt es, gleichwohl eine hygienisch perfekte, nachhaltige und dabei nach wie vor kostendeckende Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. „Und auch der Einsatz regenerativer Energien wird bei den Wasserverbänden immer wichtiger“, sagt Rechtsanwalt Turgut Pencereci, Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages Brandenburg e.V. Neue Technologien, wie etwa die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, werden vermehrt im Vordergrund der Zusammenarbeit stehen. Die synergetische Bündelung von finanziellen, sachlichen und vor allem personellen Ressourcen in Verbänden, denen die Gewinnerzielung fremd und das öffentliche Wohl besonders bedeutsam ist, kann hier äußerst innovativ wirken. Dies beweisen bereits viele Aufgabenträger. Diesen Aspekt stellt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft stetig immer wieder fest. Exemplarisch sei hier der Zweckverband in Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) genannt, ein Vorreiter auf dem Gebiet der Energiegewinnung aus Abwasser und Schlamm.
Pressemitteilung
01.12.2011
Hochwasserschutz und Föderalismus in Japan
Regierungsdelegation zu Besuch im Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht
Im Dezember 2011 besuchte eine Delegation des Japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus die Universität Trier, um sich über Fragen der föderalen Zusammenarbeit im Bereich des Hochwasserschutzrechts zu informieren. Auf dem Besuchsprogramm der Delegation in der Bundesrepublik stand neben verschiedenen Bundesministerien in Berlin und dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf auch das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht. Der Institutsleiter Prof. Reinhardt erörterte mit den japanischen Gästen Fragen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung im föderalen Staat insbesondere in der Folge der Föderalismusreform 2006. Dabei stand vor allem die praktische Umsetzung der kompetentiellen Grundstrukturen in der Bekämpfung von Überschwemmungen und Sturmfluten und die Vor- und Nachsorge der Gefahren für Siedlungsgebiete, Industriegebiete und Infrastrukturen der Energie- und Wasserversorgung mit rechtlichen Instrumenten im Vordergrund. Die Kooperation soll künftig mit weiteren Konsultationen fortgeführt und vertieft werden.








