Studieren an der Universität Trier: Abschlussstudierende


Die Universität Trier bietet in 30 Fächern eine Vielzahl von Studiengängen an. Mehrere Master-Studiengänge werden ausschließlich in englischer Sprache unterrichtet. Eine Promotion ist in allen Fächern möglich. Bei Fragen zur Studienorientierung, zur Studienorganisation oder zu vielfältigen Aspekten Ihres Lebens in Trier finden Sie an der Universität Trier leicht die zuständigen Ansprechpartner:innen. Darüber hinaus gibt es ein vielfältiges Integrationsangebot.


Information und Orientierung

Studienangebot


Studienangebot der Universität Trier
Alle grundständigen Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) und alle weiterführenden Studiengänge (Master) finden Sie hier im Überblick. In allen Studiengängen im Bachelor und in vielen Studiengängen im Master werden (fast) alle Veranstaltungen in deutscher Sprache gehalten.

Englischsprachige Masterstudiengänge
Einige Masterstudiengänge werden komplett in englischer Sprache gelehrt.

 

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung


Internationale Studienbewerber:innen, die ihr Studium an der Universität Trier aufnehmen möchten, müssen zunächst mit einer Bewerbung die Aufnahme in den eigenen Wunschstudiengang beantragen.
Wenn Studienbewer:innen einen positiven Bescheid zur Zulassung erhalten, müssen sie an der Universität die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen.

 

Bewerbung

Informationen zur Bewerbung für Abschlussstudierende finden Sie hier.

 

Zulassung 

Erhalten Sie nach der Bewerbung einen Zulassungsbescheid, können Sie sich an der Universität Trier einschreiben (immatrikulieren).

Sind nach der Bewerbung und Zulassung weitere Dokumente für die Einschreibung erforderlich, erhalten Sie vom Studierendensekretariat entsprechende Informationen mit Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Einschreibung

Für die Einschreibung müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen. Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr, sondern ein Solidarbeitrag, mit dem alle Studierenden u.a. ihre Studierendenvertretung unterstützen und das Semesterticket möglich machen.

Nach der erfolgreichen Einschreibung erhalten Sie ihre Studienunterlagen und den Studierendenausweis TUNIKA. Mit der TUNIKA können Sie z.B. in der Mensa Ihr Essen bezahlen, Bücher ausleihen, in der Bibliothek drucken und kopieren, Bus & Bahn fahren und vieles mehr.

 

Orientierungsseminar "Quick Start" und allgemeine Informations- und Orientierungsveranstaltungen

Für alle internationalen Abschlussstudierende bieten wir die Orientierungsveranstaltung Quick Startan.

Darüber hinaus gibt es zu Beginn des Studiums ein breites Angebot an allgemeinen Orientierungsveranstaltungen.

Bei Fragen z.B. zur Semesterplanung oder zum Studienverlauf besteht auch die Möglichkeit einer Fachstudienberatung.


Vor der Einreise

Einreise und Visum


Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird je nach Staatsangehörigkeit ein Visum benötigt. Deshalb informieren Sie sich bitte bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Heimatland über die gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.

Das Visum beantragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Das Visum wird in Abhängigkeit zum Aufenthaltsgrund erteilt. Achten Sie darauf, dass Sie ein Studiumvisum oder ein Bewerbervisum beantragen. Ein Touristenvisum, ein Sprachkurs-Visum oder ein Au-pair-Visum kann nicht in ein Studiumvisum umgewandelt werden. In diesen Fällen müssten Sie nach Ablauf des Visums die BRD verlassen.

Tipp: Bei der Beantragung des "Visums zu Studienzwecken" ist unter anderem der Zulassungsbescheid der Universität Trier vorzulegen. Aber auch wenn Sie den Zulassungsbescheid der Universität Trier noch nicht erhalten haben, können Sie bereits ein "Bewerbervisum" beantragen. Dieses kann nach der Einreise von der zuständigen Behörde in Trier in eine "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken" umgewandelt werden, wenn inzwischen die Zulassung zum Studium erfolgt ist. Rechnen Sie mit einer mehrwöchigen, gegebenenfalls auch mehrmonatigen Bearbeitungszeit und beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig!

Wenn Sie für Ihre Einreise kein Visum benötigen und kein(e) EU-Bürger:in sind, müssen Sie dennoch nach der Anreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte stellen Sie vor der Anreise unbedingt sicher, dass Sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel nachweisen können!


Hilfreiche Links
Sie benötigen genauere Informationen bezüglich der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen legalen Aufenthalt in Deutschland erlauben? ► Einreise & Aufenthalt 
 

Studienfinanzierung

Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld Ihres Studiums an der Universität Trier die Finanzierung für den kompletten Aufenthalt in Deutschland geklärt und gesichert sein muss. In der Regel benötigen Sie ca. 900 € monatlich, um Ihr Leben in Trier zu finanzieren. Die meisten Kosten ergeben sich aus der Miete, der Krankenversicherung und Ihrer Verpflegung.

In Ihrem ersten Monat werden außerdem noch weitere Kosten auf Sie zukommen. Für Ihre Wohnung werden Sie in der Regel eine Kaution hinterlegen müssen (ca. 600 €). Zudem kommt der Semesterbeitrag von ca. 300 € dazu.

Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie einen Finanzierungsnachweis über den gesicherten Lebensunterhalt erbringen. Sie müssen also nachweisen, dass Sie Ihr Studium in Trier finanzieren können.

Informationen zum Finanzierungsnachweis und Sperrkonto (DAAD)

 

Krankenversicherung


In der Bundesrepublik Deutschland müssen ALLE Studierenden eine Krankenversicherung besitzen. Den Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung müssen Sie zum Einen bei der Immatrikulation an der Universität Trier und zum Anderen bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis auf dem Amt für Ausländerangelegenheiten vorlegen. 

Wichtige Informationen dazu finden Sie hier.

 

Wohnen


Es steht ein vielfältiges Wohnungsangebot zur Verfügung. Sie müssen sich jedoch frühzeitig um eine Unterkunft bemühen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Anreise


Sie können über einen der Flughäfen in der Umgebung, mit der Bahn, dem Bus oder mit dem eigenen Auto nach Trier anreisen. Hier finden Sie nähere Informationen.

 


Nach der Ankunft

Einwohnermeldeamt


Nach der Einreise müssen Sie sich beim Bürgeramt der Stadt Trier anmelden. Die Anmeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Ihre Unterkunft vornehmen. 
 

Erforderliche Dokumente

Bei der Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Trier müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

 

Aufenthaltserlaubnis


Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

 

Bankkonto


Um Ihren Zahlungsverkehr (z.B. die Überweisung der monatlichen Miete) reibungslos und kostengünstig abwickeln zu können, sollten Sie ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen. Als Studierende der Universität Trier erhalten Sie bei den meisten Banken ein Studierenden-Girokonto, bei dem keine monatlichen Kontoführungsgebühren anfallen. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

 

Erforderliche Dokumente

Bei der Konto-Eröffnung auf der Bank müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Trier

In der Trierer Innenstadt finden Sie Filialen von nahezu allen großen und bekannten deutschen, aber auch einigen ausländischen Banken. 

 

Medizinische Versorgung


Falls Sie während Ihres Aufenthaltes in Trier einen Arzt aufsuchen müssen, finden Sie hier die wichtigsten Adressen von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und für den Notfall.

In Deutschland wird in Hausärzte und Fachärzte unterschieden. Dabei geht man in der Regel zuerst zum Hausarzt und lässt sich dann zu einem Spezialisten überweisen. Wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung haben, werden die Kosten der Behandlung über die Krankenversicherung abgerechnet. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie selbst zunächst die Kosten bezahlen und bekommen diese in der Regel später von der Krankenversicherung zurückerstattet.


Allgemeine Notrufnummern

Polizei: 110
Feuerwehr/Notarzt: 112

 

Ärztliche Notrufnummer und Apothekennotdienst

Ärztliche Notrufnummer: 01805-767-5463

Ärztliche Notdienstzentrale Trier: 0651/45555
(Mittwochnachmittag und am Wochenende, wenn die Arztpraxen geschlossen haben) 

Apothekennotdienst: 0800-00-22833

 

Krankenhäuser in Trier

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Nordallee 1
54292 Trier
Tel.: 0651/208-0

Evangelisches Elisabeth Krankenhaus
Theobaldstraße 12
54292 Trier
Tel.: 0651/2092-0

Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen
Feldstr. 16
54290 Trier
Tel.: 0651/947-0
 

Hinweise für internationale Studierende in Deutschland: Erste Hilfe - Illustriertes Gesundheitswörterbuch