Sport-Semester-Ticket
Definition
Das Sport-Semester-Ticket (SST) ist die Eintrittskarte für das Sportangebot des Allgemeinen Hochschulsports der UNIVERSITÄT Trier (uniSPORT).
Wie es der Name schon sagt, muss es semesterweise erworben werden. Wir unterscheiden drei Produktkategorien. Es gibt das SST
Teilnahmeberechtigung
Bevorrechtigt zur Teilnahme am Sportangebot das uniSPORTs sind alle Studierende der UNIVERSITÄT Trier, der Hochschule Trier und der Theologischen Fakultät Trier.
Daneben können auch die Bediensteten der UNIVERSITÄT Trier, der Hochschule Trier (ehemals FH-Trier) und der Theologischen Fakultät Trier am Sportangebot teilnehmen.
Soweit freie Kapazitäten verbleiben, sind beim uniSPORT der UNIVERSITÄT Trier auch Gäste herzlich willkommen.
Differenzierte Übersicht der Statusgruppen.
BASIS PLUS
Teilnahme an BELIEBIG vielen BASIS und BELIEBIG vielen BASIS PLUS Angeboten während eines Semesters!
(Es wird ein BASIS PLUS Ticket benötigt. Wenn Sie ein BASIS Ticket besitzen und einen der Kurse aus dem BASIS PLUS Angebot wahrnehmen möchten benötigen Sie lediglich ein UPGRADE Ticket)
BASIS
Teilnahme an BELIEBIG vielen BASIS Angeboten während eines Semesters!
(Es wird ein Basis-Ticket benötigt)
KOOPERATION
Sie benötigen für jedes Angebot aus der dieser Kategorie ein seperatens Sport-Semester-Ticket!
(Es wird kein BASIS oder BASIS PLUS Ticket benötigt)
SPEZIAL
Hier gelten differenzierte Entgelte!
(Es wird KEIN Sport-Semester-Ticket benötigt)
Sportangebot nach Kategorien
Um zu wissen, welches Ticket man erwerben muss, benötigt man die Kenntnis darüber, wie die einzelnen Sportangebote eingeordnet sind. Diese Übersicht fasst die Sportangebote in den Kategorien zusammen.
Unter Sportangebot werden die einzelnen Sportangebote vorgestellt.
und wo bekomme ich das Sport-Semester-Ticket her?
Erwerb an den TUKAN-Automaten der UNIVERSITÄT Trier
Das Sport-Semester-Ticket muss vor Antritt des Kurses für das jeweilige Semester an den TUKAN-Automaten der UNIVERSITÄT Trier erworben werden. Im Sporthallenkomplexes befindet sich ein TUKAN-Automat im Foyer der Halle 4. Da wir gerade zu Semesterbeginn einen großen Andrang erwarten, verweisen wir bewusst auf die Nutzungsmöglichkeit an anderen Standorten.
Rücktrittsregelung
Bei Rücktritt von kostenpflichtigen Kursen/Sportveranstaltungen bis vier Wochen vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent der Kursgebühren, mindestens jedoch ein Betrag von 7,50 Euro zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt später und kann nicht rechtzeitig ein/e Ersatzteilnehmer/in gefunden werden, wird grundsätzlich die gesamte Kursgebühr einbehalten.
Versicherungsschutz/Haftung
Eingeschriebene Studenten und Studentinnen sind bei der Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gegen Sportunfälle bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Offizielle Veranstaltungen des Hochschulsports sind nur jene, die von der Leitung des Hochschulsports genehmigt wurden. Bei der freien Sportausübung (ohne Übungsleiter/in) entfällt der Versicherungsschutz.
Angestellte und Arbeiter/innen der Universität sind als Teilnehmer/innen am Hochschulsport in der Regel nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport versichert, sofern ihr Sporttreiben regelmäßig und zum Zwecke der Gesunderhaltung erfolgt.
Bei Beamten/innen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfall. Allen Teilnehmern/innen am Hochschulsport wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden.
Für Gäste, die an den Veranstaltungen des Hochschulsports teilnehmen, übernimmt die UNIVERSITÄT Trier keine Haftung und keinen Versicherungsschutz, auch nicht über die Landesunfallkasse.
Eine entsprechende Verzichtserklärung ("Erklärung über den Haftungsausschluss") auf jedwede Ansprüche muss von außeruniversitären Teilnehmern/innen schriftlich abgegeben werden.
Sonderbestimmungen für Minderjährige im Studio.












