TURM: Bedarfsmeldungen

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Wie können zusätzliche Kostenstellen für Bedarfsmeldungen freigeschaltet werden?

Um in Bedarfsmeldungen zusätzliche Kostenstellen verwenden zu können, stellen Sie bitte folgenden Antrag: Änderung TURM-Berechtigung MM
Einen direkten Link zu diesem Antrag finden Sie auch in der rechten Spalte unter "Links & Formulare".

Ich habe Zugriff auf die Kostenstelle, aber das PSP-Element wird nicht angezeigt. Wie erhalte ich Zugriff?

PSP-Elemente werden den Kostenstellen vom Sachgebiet Finanzen zugeordnet. Bitte wenden Sie sich an den TURM-Support.

Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass ein Material angegeben werden muss. Was kann ich tun?

Die genaue Fehlermeldung lautet:
"Es müssen ein Material oder eine Mat.Bezeichnung angegeben sein!"
Wenn das Feld Material leer ist, muss in das Feld Bezeichnung etwas eingetragen werden.

Meine Bedarfsmeldung hat den Status "In Genehmigung". Wie kann ich feststellen, wer genehmigen muss?

1. Öffnen Sie die Bedarfsmeldung im TURM-Portal.
2. Innerhalb der Position wird ein Uhrsymbol in der Spalte Status angezeigt.
3. Führen Sie den Mauszeiger über dieses Symbol.
4. Im Tooltip wird der aktuelle Genehmiger angezeigt.

Die Zentrale Beschaffung bittet an dieser Stelle um Ihre Mithilfe. Durch genauere Angaben können Sie die Zentrale Beschaffung unterstützen. Ihre Anforderungen können dadurch schneller abgewickelt werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise.

 

1. Artikelnummern mit Lieferant

Insbesondere bei Chemikalien ist die Angabe der Artikelnummer sehr wichtig. Die Artikelnummer sollte immer mit dem jeweiligen Hersteller bzw. Lieferant ergänzt werden, da ansonsten das Produkt nicht eindeutig ist.

Beispiel:
Ethanol 96 % vergällt, 25 Liter
Art.-Nr.: T171.2 (Roth)

Natriumchlorid, 1 kg
Art.-Nr.: 1.06404.1000 (Merck)

Ammoniumacetat z.A. 1 Kg
Art.-Nr.: 1.01116.1000 (VWR)

 

2. Produktrecherche und Internetlinks

In letzter Zeit wird sehr häufig Amazon zur Produktrecherche herangezogen. Den Anforderungen werden dann entsprechende Ausdrucke bzw. Links beigefügt. Die Zentrale Beschaffung kann bei diesem Lieferanten nicht bestellen. Amazon ist zur Produktrecherche nicht geeignet, da viele Produkte ausschließlich dort bestellt werden können. Entsprechende Bedarfsmeldungen werden abgelehnt.
Ein weiterer ungeeigneter Anbieter ist z. B. Kaufland.
Bitte bei Produktangaben auf Internetlinks verzichten. Das Produkt muss ohne Angabe eines Links eindeutig spezifiziert werden. Geben Sie stattdessen die Artikelnummer des Herstellers und den Hersteller an.

 

3. Alleinstellungsmerkmal

Sollte bei einem Artikel keine Alternative möglich sein, wird eine ausführliche Darstellung des Alleinstellungsmerkmals benötigt.

Beispiel:
Laborgeräte mit besonderer Messgenauigkeit

Es muss dabei auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Firmenunabhängige, neutrale Beschreibung (Leistungsverzeichnis) des Produkts bzw. der Dienstleistung mit Preisschätzung
    (spezifische Merkmale, welche Anforderungen muss das Produkt bzw. die Dienstleistung zwingend erfüllen und warum, zu welchem Zweck, etc.)
  • Welche Firmen bieten dieses oder vergleichbare Produkte bzw. Dienstleistungen an?
  • Vergleich zwischen Produkten bzw. Dienstleistungen der verschiedener Firmen (evtl. Excel-Datei, Vergleichsdaten)
  • Ausführliche Alleinstellungsmerkmale für diese spezifische Lieferfirma oder für dieses Produkt

Bitte stimmen Sie das Alleinstellungsmerkmal mit der Zentralen Beschaffung ab, bevor Sie eine TURM-Bedarfsmeldung in Genehmigung geben.

 

4. IT-Standardgeräte

Es stehen etliche IT-Geräte aus Rahmenverträgen zur Verfügung. Weitere Informationen und eine Geräteliste finden Sie unter IT-Standardgeräte.

 

5. Exkursionen

Für die Abwicklung von Exkursionen ist diese Prozessbeschreibung zwingend zu beachten, damit rechtskonforme Vergabe durchgeführt werden.

Hier ein Auszug:

Exkursionen stellen Leistungen der Universität dar, die im Rahmen der Lehre angeboten werden. Bei den vereinnahmten Geldern handelt es sich um Drittmittel. Diese werden zur Kostendeckung der universitären Leistung vereinnahmt.
Alle Ausgaben, die mit diesen Mitteln getätigt werden, sind Ausgaben der Universität. Das bedeutet, dass alle Beschaffungen für die Exkursionen (Transport, Unterkunft, Tickets, etc.) von der zentralen Beschaffungsstelle durchgeführt werden müssen. Es gelten die allgemeinen Beschaffungsrichtlinien der Universität Trier.
Daher ist mindestens 8 Wochen vor Durchführung der Exkursion eine Besprechungstermin mit der Zentralen Beschaffungsstelle zu vereinbaren, um einen reibungslosen Ablauf der Beschaffungen zu gewährleisten.
Dabei werden die geplanten Beschaffungen besprochen und das Einstellen der Bedarfsmeldungen über das TURM Portal abgestimmt. Ein einheitliches Exkursionskürzel wird festgelegt, welches sich sowohl im Feld „Bezeichnung“ wie auch im Feld „Beschreibung“ der Bedarfsmeldungen wiederfinden sollte.

 

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Ansprechpartner

Stefan Schmitz
Stefan Schmitz
Rôle: Sachgebietsleiter
Établissement: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Salle: V119
Tél.: +49 651 201-4225
Fax: +49 651 201-4299

Vertretung

Dirk Kasel
Dirk Kasel
Rôle: Hauptsachgebietsleiter
Établissement: Leitung HSG 2
Salle: V220
Tél.: +49 651 201-4212
Fax: +49 651 201-4298