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OPUS - FAQs - Veröffentlichen

Wer kann Dokumente in OPUS veröffentlichen?

Prinzipiell kann jede/r Angehörige der Universität Trier (Lehrende, Lernende, Forschende und sonstige Mitarbeiter/innen) in OPUS veröffentlichen.
Darüber hinaus können Dokumente von uni-externen Autoren mit Bezug zur Universität oder zur Region nach Einzelprüfung durch die Universitätsbibliothek veröffentlicht werden.

Welche Dokumente können in der OPUS veröffentlicht werden?

Alle Dokumente, die für die Universität Trier von Belang sind und nicht lediglich tagesaktuellen Bezug haben. Dazu gehören Dissertationen, Habilitationen, Magister-, Diplom-, Forschungsarbeiten, Aufsätze, Berichte, Konferenzbeiträge, Jahresberichte, Reports u.v.a.m.
Der Wissenschaftsrat schreibt in seinen Empfehlungen zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken 2001: "Digitale wissenschaftliche Publikationen sollten durch eine hohe Verfügbarkeit und Zugänglichkeit gekennzeichnet sein. Deshalb ist der Wissenschaftsrat der Auffassung, dass Autoren ihre Verwertungsrechte mit der Freigabe zur wirtschaftlichen Verwertung nicht pauschal an Verlage abtreten und diesen ein exklusives Recht für sämtliche Arten der Verwertung einräumen sollten. [...] Im Wissenschaftssystem sollte Einvernehmen bestehen, daß dem Autor das Recht zur Zweitverwertung erhalten bleiben sollte, um eine elektronische Neuauflage für die Möglichkeit einer unabhängigen Online-Veröffentlichung beispielsweise über den Server einer Hochschule [...] anzubieten."
Für den Autor bietet sich mit OPUS die Chance, ein zentrales elektronisches Archiv seiner Publikationen aufzubauen.

Wie kann ich meine Dissertation (Dokumente) in OPUS veröffentlichen?

Um eine Dissertation oder ein anderes Dokument in OPUS zu veröffentlichen, benötigt man lediglich einen Rechner mit Zugang zum Internet. Das vorbereitete Dokument im PDF- oder HTML-Format muß zunächst auf dem lokalen Rechner verfügbar sein. Das Anmelden erfolgt über ein entsprechendes Online-Anmeldeformular. Dort müssen einige Angaben eingetragen werden, die das Dokument beschreiben. Schließlich kann das Dokument auf den OPUS-Server überspielt oder in der Universitätsbibliothek abgegeben werden. Nach erfolgreicher Überprüfung gibt die Universitätsbibliothek das Dokument in OPUS frei.
Zur genauere Informationen über das Veröffentlichen von Dissertationen und Habilitationsschriften lesen Sie bitte die Informationen zur Abgabe von Hochschulschriften an der Universität Trier.

Wie soll ich meine Dissertation (Dokumente) zum Veröffentlichen vorbereiten?

Die Dokumente sollen in einem einheitlichen, plattformunabhängigen Dokumentformat angeboten werden.
Für Dissertationen und Habilitationsschriften ist dieses Format PDF (Portable Document Format), da es derzeit die meisten Vorteile bietet. Um die für Dissertationen vorgeschriebene genaue Übereinstimmung der elektronischen mit der gedruckten Prüfungsversion zu gewährleisten, wird empfohlen, die abzulieferende gedruckte Fassung aus der elektronischen PDF-Version herstellen zu lassen.
Da Dissertationen und Habilitationsschriften zusätzlich auf dem Archivserver der Deutschen Bibliothek langzeitarchiviert werden, sollte das PDF-Dokument auf jeden Fall in einer ungeschützten bzw. unverschlüsselten Version vorliegen. Geschützte PDF-Versionen sind für die Langzeitarchivierung nicht geeeignet.
Für andere wissenschaftliche Arbeiten wird ebenfalls das PDF-Format empfohlen. Sie können aber auch im HTML-Format veröffentlicht werden. Da hier jedoch einige Vorgaben (Verzeichnisstrukturen, relative Links etc.) zu beachten sind, sollten Sie sich vor einer Publikation zunächst mit den Mitarbeiterinnen der Abteilung für digitale Medien der Bibliothek in Verbindung setzen (So erreichen Sie uns).
In den Dateinamen sollten keine Umlaute und keine Leerzeichen vorkommen. Es können stattdessen Unterstriche z.B. dokument_1.pdf verwendet werden. Ideal wäre es, sich nach der ISO 9660 Namenskonvention zu richten (Dateinamen mit max. 8 Zeichen, alle Dateinamen dürfen nur die Buchstaben A bis Z bzw. a bis z ohne Akzente und Umlaute, die Ziffern 0 bis 9 sowie den Unterstrich enthalten). 
Audio- und Video-Dateien können als ergänzendes Material nach Rücksprache eingebracht werden.

Wie viele Exemplare muss ich an die Universitätsbibliothek abgeben?

Die Anzahl der abzugebenden Exemplare bei gleichzeitiger elektronischer Publikation variiert je nach Fachbereich zwischen vier und sechs Exemplaren. Bitte entnehmen Sie die für Ihr Fach relevante Zahl der Promotionsordnung Ihres Fachbereichs.

Wozu dient das Online-Anmeldeformular?

Das Online-Anmeldeformular dient der Beschreibung Ihrer Veröffentlichung. Die Daten (Titel, Autor, Schlagwörter, Abstract usw.) erleichtern die Recherche nach Ihrer Dissertation bzw. Ihrem Dokument.
Informationen zu den einzelnen Feldern finden Sie in der Hilfe zum Anmeldeformular.

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