Kanzler
Der Kanzler
- ist der leitende Beamte der Verwaltung der Hochschule;
- ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung);
- erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach den Richtlinien und im Auftrag des Präsidenten und
- kann an den Sitzungen aller Gremien der Hochschule beratend teilnehmen.
Die aktuelle Amtszeit des Kanzlers begann am 02.08.2006 und endet mit Ablauf des Monats Februar 2014.













