Der Bologna-Prozess

Die europäischen Bildungsminister haben sich mit der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 auf die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes verständigt. In der nach dem Tagungsort benannten Bologna-Deklaration wurde festgelegt, dass leicht verständliche und international vergleichbare Abschlüsse in einem gestuften System geschaffen werden, die die Mobilität von Studierenden und Lehrenden fördern sollen. Es wurde daher eine erste Studienphase mit einem be­rufsqualifizierenden Abschluss – dem Bachelor – geschaffen, an die sich eine zweite, forschungs- oder anwendungsorientierte Studienphase mit dem Abschluss Master anschließt. Dieses zweistufige System von Studienabschlüssen zeichnet sich durch die Einführung eines Leistungspunktesystems, die Modularisierung der Stu­dieninhalte sowie die Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen aus.

Das neue zweistufige System der Bachelor- und Masterabschlüsse wird die bisheri­gen Diplomstudiengänge sowie die Magister- und Lehramtsstudiengänge ersetzen. Lediglich die juristischen und medizinischen Studiengänge sind derzeit bundesweit von dieser Umstel­lung ausgenommen.

Reformelemente
Gestufte Studienstruktur
Modularisierung
Leistungspunkte
Schlüsselqualifikationen
Diploma Supplement
Qualitätssicherung und Evaluation
Berufsperspektiven

 

Gestufte Studienstruktur
Das Studium wird durch den gestuften Studienablauf bestimmt. Die Universität Trier hat sich für das „3+2-System“ entschieden: Die Bachelorstudiengänge umfassen drei Studienjahre, die dann ggf. durch ein zweijähriges Masterstudium erweitert werden können. (Strukturelle Besonderheiten ergeben sich lediglich im Master Lehramt, siehe Kap. 3). Ein Gesamtrahmen von 5 Jahren Regelstudienzeit (Bachelor und Master) bis zum Masterabschluss darf laut Festlegung der Kultusministerkonferenz nicht überschritten werden.
Der Bachelor, mit eigenständigem berufsqualifizierenden Profil, bildet den Regelab­schluss. Daran kann sich ein Masterstudiengang anschließen. Die Masterstudien­gänge dienen der wissenschaftlichen Vertiefung und Schwerpunktbildung oder der Anwendungsorientierung der im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen. Zulas­sungsvoraussetzung für ein Masterstudium ist der Bachelorabschluss, der an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben worden ist. Das Masterstudium bereitet sowohl auf die wissenschaftliche Tätigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch auf ein breites Spektrum an Berufsfeldern vor, die eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung erfordern.
Grundlegende Elemente der Reform sind zudem die Modularisierung und die Leistungspunkte.
Die Einführung der Modularisierung bringt sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden spürbare Veränderungen.


Modularisierung
Ein Modul ist eine thematisch und zeitlich in sich geschlossene, schriftlich definierte Lehr- und Lerneinheit, die das Studium un­tergliedert. Die Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesung, Übung, Seminar), aus denen ein Modul besteht, sind inhaltlich aufeinander bezogen. Die Module erstrecken sich in der Regel über ein Semester, umfassen jedoch nicht mehr als zwei Semester. Die Module werden entsprechend des Arbeitsaufwandes mit Leistungspunkten gewichtet.
Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die sich auf die Inhalte der Lehr­veranstaltungen bezieht, die das Modul bilden. Die Noten der Modulprüfungen gehen anteilig in die Abschlussnote ein und ersetzen die herkömmlichen Zwischen- und Ab­schlussprüfungen. Die Gesamtnote setzt sich somit aus den entsprechend den Leis­tungspunkten gewichteten Noten der einzelnen Modulprüfungen und der Note der Abschlussarbeit zusammen.
Die Inhalte der Module sind themen- und qualifikationsorientiert ausgerichtet. Sie bauen inhaltlich aufeinander auf oder verweisen aufeinander. Die Ziele und Inhalte der Lerneinheiten sind schriftlich in einem Modulhandbuch festgelegt. Das Modul­handbuch verdeutlicht zudem, welche Lehrveranstaltungen zu besuchen sind und welche Lernziele erreicht werden sollen. Darüber hinaus definiert es den durch­schnittlichen Arbeitsaufwand, den Lehrende für die Studierenden kalkulieren, um das Modulziel zu erreichen.


Leistungspunkte

Nur für bestandene Module werden Leistungspunkte vergeben. Ein Leistungspunkt (LP) ist das Maß für den studentischen Arbeitsaufwand (student workload), der be­nötigt wird, um das Modulziel zu erreichen. Dies umfasst u. a. die Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung, den Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung einer Veran­staltung und die Vorbereitung für die Prüfungen. Dabei entsprechen 30 Stunden Arbeitszeit einem Leistungspunkt. Die Vergabe der Leistungspunkte ist dabei unab­hängig von der Benotung der erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistung. Die Noten werden separat ausgewiesen, die Leistungspunkte geben nur die Gewichtung wie­der.
Pro Studienjahr sollen 60 Leistungspunkte erworben werden, pro Semester ca. 30 LP. Damit umfasst ein dreijähriger Bachelorstudiengang 180 Leistungspunkte, ein zweijähriger Masterstudiengang 120 Leistungspunkte. Diese müssen erreicht werden, um das Studium erfolgreich abzuschließen.

Schlüsselqualifikationen
Neben den fachlichen Kompetenzen sind die Schlüsselqualifikationen ein entschei­dendes inhaltliches Merkmal und wichtiges Kriterium für die Bewertung von Studien­gängen sowie für die Profilierung auf dem Arbeitsmarkt. Durch Methodenkenntnisse und berufspraktische Qualifikationen soll die Arbeitsmarktfähigkeit der Bachelorabsol­venten verstärkt werden. Ziel ist, die Absolventen auf unterschiedliche Berufsfelder vorzubereiten und den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.

Diploma Supplement
Sowohl zum Bachelor-Examen als auch zum Master-Examen wird zusätzlich zum Abschlusszeugnis und zur Urkunde ein Diploma Supplement ausgehändigt. Dieses Schriftstück gibt in einem Transcript of Records Aufschluss über die tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen und Module sowie die individuell gewählten Studienschwerpunkte. Potenziellen Arbeitgebern wer­den dadurch die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse zusätzlich ver­deutlicht. Das Diploma Supplement beinhaltet eine genaue Beschreibung des Stu­dienverlaufs und der während des Studiums erworbenen Kompetenzen. Es wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt und ist daher ein Zeugnis, das einen leichteren Zugang zu Be­schäftigungsmöglichkeiten oder einem weiterführenden Studium im In- und Ausland ermöglicht.

Qualitätssicherung und Evaluation
Ein Ziel des Bologna-Prozesses ist die Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation. Diese soll europaweit sowohl einheitliche Standards der Studiengänge etablieren, als auch als eine Art „TÜV“ der Studiengänge dienen. Dazu werden zu­nächst bei der Einrichtung der Studiengänge und danach im festen Rhythmus die Studiengänge durch unabhängige Akkreditierungsagenturen beurteilt. Es werden bestimmte Kriterien, wie z. B. die Einhaltung von Strukturvorgaben, fachlich-inhaltli­che Mindeststandards, die Personal- und Sachausstattung und die Berufsrelevanz der Abschlüsse überprüft. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Studiengang studierbar ist und den Absolventen berufsadäquate Kompetenzen vermittelt. Zugleich sollen durch eine wiederkehrende Evaluation die Qualität der Lehrveranstaltungen direkt überprüft und die Studierenden an diesem Prozess aktiv beteiligt werden.

Berufsperspektiven
Eine allgemeine Aussage zu den Berufsperspektiven der Absolventen von Bache­lorstudiengängen ist schwer möglich, da der Kenntnisstand über diese Abschlüsse bei den Arbeitgebern unterschiedlich ist. Großunternehmen, vor allem solche mit internationaler Ausrichtung, sind meist schon besser auf die Absolventen der neuen Studiengänge vorbereitet. Bei kleinen Unternehmen fehlt es oft noch an Informatio­nen. Die Berufsverbände gehen das Thema jedoch neuerdings offensiv an und ha­ben zusammen mit der Politik mehrere Initiativen gestartet, die Wirkung zeigen. Laut einer Umfrage des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, sind drei Viertel der befragten Unternehmen bereit, Bachelor-Absolventen zu be­schäftigen. Unter den Großunternehmen sind es sogar 98 Prozent.
Statistisch belegbare Aussagen über die Berufschancen sind jedoch schwierig, da noch nicht sehr viele Bachelor-Absolventen den Weg in die Berufstätigkeit angetre­ten haben bzw. dort Karriere machen konnten. Die Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarkts ändern sich zudem heute sehr schnell, so dass eine Vorhersage nur schwer möglich ist. Einige Branchen sind für Bachelor-Absolventen offen, weil es hier gute Möglichkeiten des Berufseinstiegs für Akademiker in einem assistierenden Be­reich gibt. Dies gilt besonders in neuen oder Wachstumsbranchen.
Wer sein Berufs­ziel genau kennt, sollte sich erkundigen, welche Wege zu diesem Ziel führen. Gene­rell gilt, dass ein Studium für ein breites Spektrum an Berufen qualifiziert und damit gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt gewährleistet.

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