Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Im Rahmen ihres Beratungsangebotes steht die Zentrale Studienberatung auch für behinderte und chronisch kranke Studierende und Studieninteressenten/innen als eine Clearing-Stelle zur Verfügung, in der in jedem Einzelfall Fragen zum Studium und zum sozialen Umfeld geklärt werden können. Probleme beim Studien- und Prüfungsverlauf lassen sich im Kontakt mit den zuständigen Fächern, Fachbereichen oder sonstigen Einrichtungen der Universität ebenso individuell lösen, wie Fragen der sozialen Integration innerhalb der Universität oder Probleme, die im Zusammenhang mit Behörden oder anderen Dienststellen auftreten. Die Zentrale Studienberatung bemüht sich, bei der Integration der Behinderten in das Universitätsleben behilflich zu sein.
Ansprechpartner für Behindertenfragen ist Dr. Frank Meyer.
Den Orientierungshelfer für behinderte Studierende und Interessenten können Sie hier herunterladen, oder in der Informations-Ausgabe der Zentralen Studienberatung postalisch oder telefonisch anfordern.
Semesterticket - Rückerstattung
Schwerstbehinderte Studierende mit den Merkmalen Bl oder H im Ausweis können die Befreiung vom Semesterticket beantragen. Dies gilt ebenfalls für Studierende von Fachhochschule und Universität, die an beiden Hochschulen immatrikuliert sind und deshalb den Beitrag für das Semesterticket doppelt gezahlt haben.
Den formlosen Antrag auf Rückerstattung schicken Sie bitte bei Beginn des jeweiligen Semesters mit Kopie der entsprechenden Nachweise sowie Angabe Ihrer Kontoverbindung und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen an:
Studierendenwerk Trier, Universitätsring 12a, 54296 Trier.









