Schwerpunktbereich 6, Europäisches und internationales Recht


1. Studienziel und Gegenstand

Der  Schwerpunktbereich setzt sich aus einem Grundmodul und den beiden Vertiefungsmodulen „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ sowie „Völker- und Europarecht“ zusammen.

Der Besuch des Grundmoduls sowie eines der beiden Vertiefungsmodule ist für alle Teilnehmer des Schwerpunktes verbindlich.

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs verteilen sich auf das 5. und 6. Fachsemester, wobei auf das Grundmodul 10 SWS und auf die Vertiefungsmodule „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ 6 SWS und „Völker- und Europarecht“ 8 SWS entfallen.


2. Veranstaltungsprogramm 

a) Veranstaltungen im Grundmodul 

Im gemeinsamen Grundmodul sollen die Studierenden die Veranstaltungen Einführung in die Rechtsvergleichung, Einführung in das Internationale Privatrecht, die Vertiefungsveranstaltungen im Völker- und Europarecht, die Veranstaltung zum Internationalen Kartellrecht sowie die Veranstaltung zum Verfahrensrecht der Gemeinschaftsgerichte der EU sowie justizielle Zusammenarbeit, insbesondere in Zivilsachen,hören. Das Grundmodul hat einen Umfang von 10 SWS.

Der gesamte Stoff des Grundmoduls ist Prüfungsstoff der Schwerpunktbereichsprüfung, nämlich sowohl für diejenigen Studierenden, die „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ als Vertiefungsmodul wählen, als auch für die Studierenden, die „Völker- und Europarecht“ als Vertiefungsmodul wählen.

(1) Einführung in die Rechtsvergleichung (2 SWS)
Ziele und Methoden; Einführung in den angloamerikanischen, den romanischen sowie den deutschen Rechtskreis; Vergleich ausgewählter Rechtsinstitute des Zivilrechts.

(2) Einführung in das Internationale Privatrecht (2 SWS)
Die Pflichtveranstaltung gibt einen Überblick über Funktion und Methoden des Internationalen Privatrechts. Im Überblick werden allgemeine Lehren sowie die für die einzelnen Rechtsgebiete geltenden Anknüpfungsregeln dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine für alle Studenten angebotene Veranstaltung, die jedoch für Studenten des SPB 6 besonders wichtig ist.

(3) Vertiefungsveranstaltung im Europarecht (2 SWS)
In der Veranstaltung werden Gebiete vertieft behandelt, die im Pflichtfachprogramm nur im Überblick gelesen werden konnten. Dazu gehören:
- Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechte
- institutionelle Fragen

(4) Vertiefungsveranstaltung im Völkerrecht (2 SWS)
Die Veranstaltung baut auf die Pflichtveranstaltung Grundzüge des Völkerrechts auf und kann daher vertiefend besondere Bereiche des Völkerrechts darstellen:
- Völkerrecht als Rechtsordnung
- Völkerrechtssubjekte
- Quellen des Völkerrechts
- Allgemeine Rechte und Pflichten des Staates

(5) Internationales Kartellrecht (1 SWS)

(6)  Verfahrensrecht der Gemeinschaftsgerichte der EU sowie justizielle Zusammenarbeit, insbesondere in Zivilsachen (1 SWS)
In der Veranstaltung werden verfahrensrechtliche Fragen vor dem EuGH und dem Gericht 1. Instanz behandelt. Ausnahmsweise findet diese Veranstaltung als Veranstaltung des Grundmoduls momentan im Sommersemester statt. Sie wird alle zwei Wochen zweistündig im Wechsel mit der Vorlesung zum Internationalen Kartellrecht gelesen.

b) Veranstaltungen im Vertiefungsmodul

Ab dem 6. Semester werden zwei Vertiefungsmodule angeboten, von denen jedoch nur eines belegt werden muss. Wählen können Sie zwischen den Vertiefungsmodulen „Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht“ und „Völker- und Europarecht“. Zu ersterem siehe die Informationsseite von Prof. Dr. von Hein.

Vertiefungsmodul „Völker- und Europarecht“
Im Vertiefungsmodul „Völker- und Europarecht" sollen vertiefende Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet des europäischen und internationalen Rechts angeboten werden. Aufgrund des umfangreichen Grundmoduls soll das Vertiefungsmodul einen Umfang von in der Regel 6 SWS haben.

Die Veranstaltungen können dabei in Form von Vorlesungen, Seminaren oder Kolloquien durchgeführt werden.  

(1) Besondere Bereiche des Europarechts (2 SWS)
Thematisch werden die Politikbereiche der Union (insb. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Außenbeziehungen, Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Wettbewerbsrecht)  behandelt. Die Veranstaltungen werden üblicherweise von Referenten des EuGH/EuG gehalten.

(2) Besondere Bereiche des Völkerrechts (2 SWS) 
Im Rahmen der zweistündigen Vorlesung werden folgende Themengebiete als besondere Bereiche des Völkerrechts erörtert:
- Internationale Verantwortlichkeit
- Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen
- Internationaler Schutz der Menschenrechte (u.a. EMRK)
- Internationales Wirtschaftsrecht (insb. WTO)
- Seerecht

(3) Kolloquium über aktuelle Entscheidungen des EuGH/EuG (1 SWS)
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse in der praktischen Lösung von Fällen.

(4) Seminar (2 SWS, ggf. geblockt)
Jedes Semester wird zu einem ausgewählten Gebiet des Völker- oder Europarechts ein Prüfungsseminar angeboten, in dessen Rahmen eine Studienarbeit als Prüfungsleistung für das 1. juristische Staatsexamen (universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) anzufertigen ist.

(5) Klausurenkurs II (1 SWS)
Anhand von Klausurfällen wird der Stoff der Vorlesungen wiederholt und vertieft. Es werden jedes Semester zwei Klausuren im Rahmen des examensvorbereitenden Klausurenkurses angeboten.


3. Prüfung

Die auch die Prüfung im Schwerpunktbereich regelnde TStudPO und andere wichtige Hinweise sind auf der Homepage des Prüfungsamtes zu finden. Die Schwerpunktbereichsprüfung kann im Anschluss an das 6. Semester abgelegt werden. Die Teilnahme an einem Prüfungsseminar ist unter den in der TStudPO festgelegten Voraussetzungen auch schon im 6. Semester möglich.

Die Schwerpunktprüfung setzt sich aus einem Seminar, einer Klausur und einer mündlichen Prüfung zusammen und wird jedes Semester angeboten. Die Aufsichtsarbeiten werden im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der staatlichen Pflichtfachprüfung stattfinden, d. h. einige Tage vor oder nach der staatlichen Pflichtfachkampagne.

Die Aufsichtsarbeiten erstrecken sich auf die Themenbereiche des Grundmoduls und des gewählten Vertiefungsmoduls.

Die Klausuren können sowohl den Stoff des Grundmoduls als auch den Stoff des jeweils gewählten Vertiefungsmoduls zum Inhalt haben. Möglich ist daher eine gemeinsame Klausur für alle Studenten des SPB 6, die sich inhaltlich auf das Grundmodul beschränkt. Möglich sind auch getrennte Klausuren, die zusätzlich zum Grundmodul den Stoff des jeweiligen Vertiefungsmoduls enthalten. Gegen­stand der Klausuren können dabei sowohl Falllösungen als auch Themenfragen sein. Zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung wird dringend empfohlen, an den Klausuren des Klausurenkurses II teilzunehmen.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfächer, das Grundmodul sowie das vom Teilnehmer gewählte Vertiefungsmodul.

Prüfungsrelevant sind auch die Inhalte der von den externen Lehrbeauftragten gelesenen Veranstaltungen.