Abfallbeauftragter
Verwertung und Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
| Name/Kontaktdaten | Funktion/Aufgaben |
Dr. Axel Meyer
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Abfallbeauftragter Die Aufgaben des Abfallbeauftragten sind in § 60 des KrWG verankert. |
Joachim Melchisedech
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Entsorger Abholung von Abfällen nach schriftlicher Anmeldung (Formular 1) Mi und Fr von 8 – 14 Uhr |
- Aufgaben des Abfallbeauftragten
- Anordnung zur Beseitigung von Sonderabfällen an der Universität Trier
- Abfallfibel
- Anlage 1: Liste der Abfallschlüssel
- Anlage 2: Grenzwerte zur Entwässerungssatzung
- Formular 1: Abholung von Sonderabfällen
- Formular 2: E-Schrott-Abholung
- Formular 3: Bestellung von Kanister und Gefahrstoffetiketten
- Allgemeine Links zu Gesetzessammlungen, Umweltschutz und Abfallwirtschaft
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus I)
- Lageplan der Wertstoffbehälter (Campus II)













