Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) Projekt 2020
1. Was kann gefördert werden?
- Fortbildungsaufenthalte an Universitäten, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen im In Großbritannien
Es kann sich dabei entweder um einen Besuch einer Einzelperson an einer Partnerhochschule handeln (mit individuellem Work Plan) oder um die Teilnahme an Gruppen-Fortbildungsveranstaltungen an Partnerhochschulen (z.B. International Weeks; Trainingsangebote; Sprachkurse etc.). - Dauer: zwei Tage bis zwei Monate (jeweils ohne Reisezeiten)
Zielsetzung des Programms: Einblick in gleiche oder ähnliche Arbeitsfelder an Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland, Erwerb interkultureller und fachlicher Kompetenzen, Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
- Voraussetzungen:
- eigene Kontaktaufnahme mit der Aufnahmeeinrichtung und Organisation des Aufenthalts
- mit der Aufnahmeeinrichtung vereinbarter Arbeits- oder Fortbildungsplan
- Befürwortung des ERASMUS+ Aufenthalts durch die/den Vorgesetzten.
- Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen ist nicht förderfähig
Bei Aufenthalten an Hochschulen ist eine ERASMUS+ Kooperationsvereinbarung zwischen den Hochschulen (im Unterschied zum Mobilitätsprogramm zu Lehrzwecken) nicht zwingend. Die Aufnahmeeinrichtung kann frei gewählt werden. Oft ist es jedoch einfacher, Kontakt zu Partneruniversitäten aufzunehmen. Auskunft über bestehende ERASMUS-Vereinbarungen erhalten Sie bei den ERASMUS-Koordinatoren Ihres Faches oder Fachbereichs oder im International Office.
2. Wer kann gefördert werden?
- Hochschulpersonal und Auszubildende aus allen Bereichen (z.B. allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie & Transfer, Weiterbildung)
- Wissenschaftliches Personal, wenn der Aufenthaltszweck nicht Lehre oder Forschung, sondern Fort- und Weiterbildung ist (ProfessorInnen und DozentInnen mit vertraglichem Verhältnis zur Universität Trier, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Lehrbeauftragte (mit und ohne Vergütung), emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende, Promovierende mit einem Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft)
Wichtig: Es können Staatsangehörige aller Länder teilnehmen, sofern sie an der Universität Trier beschäftigt sind. Aufenthalte von Personen, die in Großbritannien ihren Hauptwohnsitz haben, können nicht finanziert werden. Eine mehrfache Förderung in einem Hochschuljahr ist möglich.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
| bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) | vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) |
Vereinigtes Königreich | 180 Euro | 126 Euro |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität (einfache Fahrt), die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Distanz (einfach Entfernung) | Stückkosten für Fahrt |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
Teilnahmegebühren und Kursentgelte sind aus Erasmus+ nicht förderfähig.
Die Höhe der Förderung wird vor der geplanten Reise ermittelt und in einer Fördervereinbarung („Grant Agreement“) verbindlich festgelegt.
Überschreitet die finanzielle Unterstützung aus ERASMUS+-Mitteln der EU die nach dem Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz auszuzahlende Reisekostenerstattung, so verbleibt der positive Differenzbetrag beim Geförderten, unterliegt jedoch der Versteuerung.
Aufgrund des begrenzten Budgets gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung der Gesamtheit der Aufenthaltstage einer Mobilität oder eine Erstattung der gesamten Reisekosten. Eine Kombination aus geförderten Tagen und nicht geförderten Tagen („Zero Grant-Tage“) ist insbesondere bei längeren Aufenthalten möglich.
Für Ihre Planung können Sie davon ausgehen, dass Aufenthalte von bis zu 5 Aufenthaltstagen an der Gasteinrichtung in der Regel vollständig (d.h. mit bis zu 5 Tagessätzen) gefördert werden. Die Höhe der Förderung bei geplanten längeren Aufenthalten erfahren Sie spätestens zwei Wochen nach Antragsschluss.
Weitere Details finden Sie im Muster des Grant Agreement.
4. Beantragung und Bewilligung
Eine ERASMUS+ Förderung muss bei der ERASMUS-Hochschulkoordinatorin der Universität Trier (Birgit Roser, Leiterin des International Office) per ►►►Online-Formular beantragt werden. Nachdem Sie das Formular im Online-Portal vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben, können Sie das PDF-Dokument herunterladen und speichern.
Die Zustimmung der/des Vorgesetzten ist durch Unterschrift auf dem Antragsformular zu bestätigen.
- Einzelheiten des Aufenthalts wie Zeitpunkt, Umfang, Arbeitsprogramm, Ziele etc. müssen vorab auf dem von der EU vorgegebenen Formular Mobility Agreement festgelegt werden. Das von der Aufnahmeeinrichtung unterzeichnete Mobility Agreement ist Bestandteil des Antrags.
- Bitte schicken Sie die beiden unterschriebenen Antragsdokumente (Antrag und Mobility Agreement) als pdf-Scan an roser@uni-trierde. (Die Dokumente bitte ausschließlich elektronisch, und NICHT in Papierform einreichen!)
Stand Februar 2022: Anträge können bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht und bewilligt werden, sollten jedoch mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn vorliegen. Wenn Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Beantragung des ERASMUS-Aufenthalts eine Rückmeldung über die Bewilligung Ihres Antrags.
Das International Office ist bestrebt, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzuteilen, dass alle beantragten Mobilitäten gefördert werden können. Laut den Vorgaben der EU-Kommission sind vorrangig Zuschüsse an Personen zu vergeben werden, die noch keinen ERASMUS-Aufenthalt durchgeführt haben. Weitere Kriterien: Kenntnisse der Arbeitssprache und/oder Sprache im Zielland, inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit an der Universität Trier, Stärkung und Ausbau von Universitätspartnerschaften und Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Aktuelle Hinweise zu Erasmus und COVID-19 und zum Brexit:
- Die Erasmus-Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die Auslandsdienstreise von den zuständigen Stellen der Universität genehmigt wird und zum Zeitpunkt der Reise eine Einreise in Ihr Zielland möglich ist. Den jeweils aktuellen Stand der Dienstreiseregelungen in Bezug auf COVID-19 finden Sie auf der Serviceseite Abt. III.
- Erasmus-Fortbildungsaufenthalte sind in Absprache mit der Partneruniversität auch rein virtuell möglich. In diesem Fall kann jedoch keine finanzielle Förderung gezahlt werden (Zero-Grant).
- Nach dem Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU ist Personalmobilität ohne die Beantragung eines Visums bis zu maximal einem Monat möglich. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die im folgenden angegebene Webseite: Check if you need a UK visa (https://www.gov.uk/check-uk-visa?step-by-step-nav=f49b3f00-d489-4726-b116-4157cfb6a183 )
- Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
5. Was ist vor dem Fortbildungsaufenthalt zu erledigen?
a) für ERAMUS+ (zuständig International Office)
- Die genauen Aufenthaltsdaten entsprechend Ihrer Angaben im Mobility Agreement und die Höhe der Förderung werden vor der Reise in einer Fördervereinbarung (Grant Agreement) verbindlich festgelegt. Die Fördervereinbarung wird Ihnen vom International Office in elektronischer Form zugeschickt. Bitte drucken Sie den Vertrag zweifach aus und schicken ihn unterzeichnet an das International Office. Sie erhalten dann ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.
- Nach Unterzeichnung und Rücksendung der Fördervereinbarung erhält der Geförderte vor der Reise eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der bewilligten Summe auf das im Antrag angegeben Konto. Die Auszahlung der Erasmus+-Förderung erfolgt über das International Office.
b) für die Dienstreise (zuständig Abt. III, keine Beteiligung International Office)
- Der Dienstreiseantrag ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt über TURM (für Beschäftige der Universität Trier) bzw. in Papierform (z.B. für Lehrbeauftragte, Hilfskräfte, Pensionierte) zu stellen. Ein genehmigter Dienstreise Antrag ist für einen Erasmus+ STA- oder STT-Aufenthalt in jedem Fall erforderlich. Weitere Informationen zum Eintrag in TURM bzw. das DR-Antragsformular erhalten Sie mit der Bewilligung.
Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht-und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (kombinierte Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen. Nähere Informationen hierzu sind bei der DAAD-Versicherungsstelle erhältlich (Tel.: 0228/882-294, www.daad.de/versicherung).
Das International Office begrüßt es sehr, wenn Sie Ihren Fortbildungsaufenthalt dazu nutzen, Studierende der Gasthochschule über die Möglichkeit eines Austauschstudiums an der Universität Trier zu informieren. Wenn Sie dafür (deutsch- oder englischsprachiges) Informationsmaterial über die Universität Trier benötigen, erhalten Sie dieses im International Office.
6. Was ist nach dem Fortbildungsaufenthalt zu erledigen?
a) für ERASMUS+ (zuständig International Office)
- Am Ende des Aufenthalts muss der ERASMUS+ Aufenthalt von der Aufnahmeeinrichtung auf dem Formular Confirmation of Attendance, am letzten Tag des Aufenthalts ausgestellt (in Papierform mit Unterschrift und Stempel der Aufnahmeeinrichtung), bestätigt werden. Bitte reichen Sie diese Bestätigung unmittelbar nach Abschluss der Reise beim International Office ein.
- Alle Geförderten erhalten unmittelbar nach Ende Ihres Aufenthalts einen automatisch generierten Link zu einem Online-Bericht im sog. „Mobility-Tool“ der EU, der innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts ausgefüllt werden muss und als Antrag auf Auszahlung der Restsumme gilt. Bitte geben Sie im Bericht bei der Frage nach der Förderhöhe die komplette bewilligte Summe an, nicht die 80%ige Vorfinanzierungszahlung.
b) für die Dienstreiseabrechnung (zuständig Abt. III, keine Beteiligung International Office)
- Wenn Sie neben der Erasmuspauschale noch Mittel z.B. des Faches in Anspruch nehmen wollen: In diesem Fall ist eine „normale“ Spesenabrechnung mit Angabe der Erasmus-Förderung über TURM einzureichen. Die Reisekostenstelle wird dann die Reisekosten nach dem LRKG berechnen, die Erasmusförderung abziehen und nur den Rest auszahlen.
- Wen Sie aus steuerlichen Gründen eine Vergleichsberechnung brauchen (Werbungskosten). In diesem Fall ist eine „fiktive“ Spesenabrechnung mit Angabe der Erasmus-Förderung über TURM einzureichen (normaler Genehmigungsweg); es ist aber unbedingt anzugeben, dass keine Zahlung erfolgen soll, sondern nur die Vergleichsberechnung. Die Reisekostenstelle wird dann die Reisekosten nach dem LRKG berechnen, die Erasmusförderung abziehen der/dem Reisenden eine Berechnung zukommen lassen. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
- In anderen Fällen ist eine Dienstreiseabrechnung nicht erforderlich.
- Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt der Abt. III (erhältlich im Internet auf dem Verwaltungsserver).
7. Beratung und weitere Informationen
Wenn Sie organisatorische Fragen zu Ihrem Fortbildungsaufenthalt und der Förderung durch ERASMUS+ haben oder Kontakt mit KollegInnen aufnehmen wollen, die bereits ERASMUS Fortbildungsaufenthalte durchgeführt haben, steht Ihnen die Leiterin des International Office gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Für technische Fragen zum Online-Antragsformular wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des International Office (internationaluni-trierde, Tel. 2806).