Forschungsinitiative - Gastwissenschaftler

Ausschreibung 2023

Ausschreibung 2023

Im Rahmen der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz hat sich die Universität Trier zum Ziel gesetzt, den Internationalisierungsgrad in der Forschung weiter zu steigern und die Nachwuchsförderung zu stärken. Forschungsaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der in der Forschungsinitiative geförderten Verbünde sollen verstärkt mit bestehenden internationalen Partnerschaften der Universität Trier verbunden und strategische internationale Kooperationen entwickelt werden.

Aus dem Strategiefonds des Präsidenten werden daher ausgeschrieben:

Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten von Wissenschaftler/innen aus Partneruniversitäten für Forschungsaufenthalte an der Universität Trier (Gastwissenschaftlerprogramm)  

Wer kann einen Antrag stellen?

ProfessorInnen und Professoren der Universität Trier aus allen Fachrichtungen Eigenbewerbungen von KandidatInnen oder Nominierungen aus Partnerhochschulen sind nicht möglich.

Bewerbungstermin:

  • Anträge können laufend eingereicht werden, sollten jedoch in der Regel mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthalt vorliegen.

Hinweise zu Covid-19:

  • Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen können bis auf Weiteres i.d.R. nur Forschungsaufenthalte gefördert werden, für die eine Präsenz vor Ort in Trier zwingend notwendig ist (z.B. Bibliotheks- oder Labornutzung, Präsenzveranstaltungen ohne die Option einer virtuellen Teilnahme etc.).
  • Für GastwissenschaftlerInnen, die über einen ein Deutschland anerkannten Status als Geimpfte oder Genesene verfügen (siehe https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html ) und damit ab dem ersten Tag des Aufenthalts Forschung an der Universität Trier betreiben können, gilt die allgemeine Mindestaufenthaltsdauer in der Programmausschreibung.
  • Für GastwissenschaftlerInnen, die nicht über einen ein Deutschland anerkannten Status als Geimpfte oder Genesene verfügen, gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Wochen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch nach der dann obligatorischen Quarantäne zu Beginn des Aufenthalts noch ausreichend Zeit für die Forschungstätigkeit verbleibt und Kosten und Nutzen in angemessenem Verhältnis stehen.

 

Für wen kann die Förderung beantragt werden?

  • für WissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen
  • die an Partneruniversitäten der Universität Trier beschäftigt (oder in Ausnahmefällen auch als Promovierende immatrikuliert) sind
  • auf allen Qualifikationsstufen (i.d.R. ab dem zweiten Jahr der Promotion)
  •  unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter

Aus welchen Partneruniversitäten können Gäste eingeladen werden?

Sie können Mittel für Forschungspartner und NachwuchswissenschaftlerInnen aus ausländischen Partneruniversitäten der Universität Trier beantragen, an denen qualitativ hochwertige Forschung im jeweiligen Fachgebiet betrieben wird und mit denen eine entsprechende vertragliche Grundlage für die Kooperation im Bereich der Forschung gegeben ist. Partnerinstitutionen, mit denen es nur Abkommen im Bereich des Studierendenaustausches oder zur Kooperation in der Lehre gibt, kommen in der Regel nicht als entsendende Einrichtung in Frage. (Für Lehraufenthalte von Gästen aus Partneruniversitäten bestehen ggf. andere Förderungsmöglichkeiten – bitte setzen Sie sich bei Interesse mit dem International Office in Verbindung.)

Liste der förderfähigen Gastinstitutionen (wird laufend aktualisiert).

Förderumfang:

  1. Zuschuss zu den Fahrtkosten

Stückkosten in Anlehnung  an die im Programm ERASMUS+ gültigen Stückkosten (Unit Costs) gemäß ERASMUS+ Distance Calculator:
https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/distance-calculator

 

Entfernung gemäß Distanzrechner:Stückkosten (Hin- und Rückreise an die Partneruniversität)Beispiel
100 – 499 km180 EURLiege, Nancy
500 – 1.999 km275 EURSt. Petersburg
2.000 – 2.999 km360 EURMoskau
3.000 – 3999 km530 EURJerusalem
4.000 – 7.999 km820 EURWashington, Worcester
mehr als 8.000 km 1100 EUR1500 EURWuhan, Xiamen, Tokyo 

2.       Zuschuss zu den Aufenthaltskosten (Berechnung)

 

 Monatsraten (bei Aufenthalten von mindestens 22 Tagen)Tagessätze (bei Aufenthalten bis zu 22 Tagen)
Promovierte WissenschaftlerInnen, HochschullehrerInnen, DozentInnenen1.800 EUR80 EUR
DoktorandInnen1.000 EUR45 EUR

Hinweise:

  • Mit der Förderung ist kein Versicherungsschutz verbunden. Der Gast muss selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht-und Unfallversicherung) für seinen Aufenthalt in Trier sorgen.
  • Der Zuschuss wird vom International Office direkt an den Gast ausbezahlt, so dass Ihnen mit der finanziellen Abwicklung der Förderung kein Aufwand entsteht.  

Verpflichtungen der GastgeberInnen an der Universität Trier:

  • bei Bedarf für den Gast eine Einladung zur Beantragung eines Visums zu erstellen 
  • ihm/ihr bei der Organisation des Aufenthalts in Trier und eines Arbeitsplatzes an der Universität Trier behilflich zu sein
  • den Gast darauf hinzuweisen, dass mit der Förderung kein Versicherungsschutz verbunden ist und dass er/sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für seinen Aufenthalt in Trier sorgen muss
  • spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Aufenthalts einen Kurzbericht über den Aufenthalt an das International Office zu schicken.

Bewerbungsunterlagen:

Alle Unterlagen sind ausschließlich von den GastgeberInnen an der Universität Trier auf Deutsch oder Englisch einzureichen. Die mit *gekennzeichnete Unterlagen lassen Sie sich bitte vorab von Ihrem Gast zuschicken und reichen dann alles zusammen entweder per Hauspost oder als pdf-Dokument an roseruni-trierde ein. Direkt ans International Office geschickte Unterlagen von ausländischen Bewerbern werden nicht berücksichtigt.

Für Einladungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf des/r einzuladenden Nachwuchswissenschaftlers/in*
  • Darstellung des Forschungsvorhabens an der Universität Trier (1-2 Seiten)*
  • Begründung der Einladung: Einschätzung des Forschungsvorhabens, Relevanz des Aufenthalts in Trier für das Vorhaben, Bezug zur eigenen Forschung oder zu Forschungsprojekten an der Universität Trier (max. 1 Seite)

Für Einladungen von erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf des/r einzuladenden Wissenschaftlers/in *
  • Darstellung des Forschungs- oder Kooperationsvorhabens mit dem Gast aus der Partneruniversität, Bezug zur Forschung an der Universität Trier und für die Weiterentwicklung der Kooperation

Auswahlkriterien und –verfahren:

Über die Vergabe der Mobilitätsförderung aus der Forschungsinitiative entscheidet eine Kommission aus Mitgliedern des Präsidiums, des Forschungsreferats und des International Office. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Für Einladungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler:

  • Qualität des beantragten Forschungsvorhabens
  • Bezug zu Forschungsschwerpunkten und – projekten an der Universität Trier
  • Beitrag zu einer längerfristigen Weiterentwicklung der Partnerschaft mit der Heimatuniversität

Für erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

  • Relevanz des beantragten Forschungsaufenthalts für die in der Forschungsinitiative definierten Schwerpunkte oder für existierenden oder geplante Forschungsschwerpunkte der Universität Trier
  • Beitrag zu einer längerfristigen Weiterentwicklung der Partnerschaft mit der Heimatuniversität
  • Mehrwert des Aufenthalts für Nachwuchswissenschaftler/innen und/oder Studierende der Universität Trier

Weitere Information und Beratung:

Birgit Roser
Leiterin des International Office
E-Mail: roser@uni-trier.de
Tel.: 0651 – 201 2807

Dokumente:
Antragsformular
Berechnung (excel-Datei)