Forschungsinitiative - Mobilitätsförderung

Ausschreibung 2022/23

Im Rahmen der Forschungsinitiative Rheinland-Pfalz hat sich die Universität Trier zum Ziel gesetzt, den Internationalisierungsgrad in der Forschung weiter zu steigern und die Nachwuchsförderung zu stärken. Forschungsaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der in der Forschungsinitiative geförderten Verbünde sollen verstärkt mit bestehenden internationalen Partnerschaften der Universität Trier verbunden und strategische internationale Kooperationen entwickelt werden.

Aus dem Strategiefonds des Präsidenten werden daher vorbehaltlich der Aufhebung des pandemiebedingten Dienstreiseverbots Zuschüsse zur Förderung der Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Trier ausgeschrieben:

  1. Teilstipendien für Forschungsaufenthalte (i.d.R. ein bis drei Monate) von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an ausländischen Partneruniversitäten
  2. Teilstipendien für Kurzaufenthalte ((i.d.R.  eine Woche bis zu einem Monat) erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an ausländischen Partneruniversitäten zur Forschung und/oder Forschungskoordination

Bewerbungstermin:

  • Bewerbungen können laufend eingereicht werden, sollten jedoch in der Regel mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthalt vorliegen.
  • Ein Fortführung des Programms im Jahr 2023 ist geplant.

Wer kann sich bewerben?

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen
  • auf allen Qualifikationsstufen (i.d.R. ab dem zweiten Jahr der Promotion)
  • unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Alter
  • die an der Universität Trier beschäftigt oder als Promovierende immatrikuliert sind
  • und deren Auslandsaufenthalt nicht aus Mitteln eines im Rahmen der Forschungsinitiative bereits geförderten Projekts finanziert werden kann

An welchen Partneruniversitäten kann der Forschungsaufenthalt stattfinden?

Forschungsaufenthalte können an ausländischen Partneruniversitäten der Universität Trier durchgeführt werden, an denen qualitativ hochwertige Forschung im jeweiligen Fachgebiet betrieben wird und mit denen eine entsprechende vertragliche Grundlage für die Kooperation im Bereich der Forschung gegeben ist. Partnerinstitutionen, mit denen es nur Abkommen im Bereich des Studierendenaustausches oder zur Kooperation in der Lehre gibt, kommen in der Regel nicht als aufnehmende Einrichtung in Frage. (Für Lehraufenthalte an Partneruniversitäten bestehen ggf. andere Förderungsmöglichkeiten – bitte setzen Sie sich bei Interesse mit dem International Office in Verbindung.)

Liste der möglichen Gastinstitutionen

Leistungen:

Die Mobilitätsstipendien dienen als Zuschuss zur Deckung des Mehraufwands, der durch den Forschungsaufenthalt an der Partneruniversität entsteht. Sie sind nicht zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt. Sie werden als Teilstipendien gemäß den untenstehenden Fördersätzen vergeben; ein Anspruch auf Deckung der vollen Kosten des Auslandsaufenthalts besteht nicht. Die Förderleistungen für Nachwuchswissenschaftler/innen und erfahrene Wissenschaftler/innen sind identisch.

1. Zuschuss zu den Fahrtkosten:

Stückkosten in Anlehnung  an die im Programm ERASMUS+  gültigen Stückkosten (Unit Costs) gemäß ERASMUS+ Distance Calculator:

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/distance-calculator

Entfernung gemäß

Distanzrechner:

Stückkosten

(Hin- und Rückreise an die Partneruniversität)

Beispiel

100 – 499 km

180 EUR

Liege, Nancy

500 – 1.999 km

275 EUR

St. Petersburg

2.000 – 2.999 km

360 EUR

Moskau

3.000 – 3999 km

530 EUR

Jerusalem

4.000 – 7.999 km

820 EUR

Washington, Worcester

mehr als 8.000 km

1500 EUR

Wuhan, Xiamen, Tokyo

 

2. Zuschuss zu den Aufenthaltskosten

Der Zuschuss zu den Aufenthaltskosten berechnet sich aus dem für den Zielort geltenden Auslandstagegeld nach ARV (siehe Anlage zum Merkblatt Reisekosten https://www.uni-trier.de/fileadmin/organisation/ABT3/AbtIII_Service/2019_4_Merkblatt_Reisekosten.pdf ) zuzüglich einer Übernachtungspauschale von 30 €.

 

ZiellandMonatsratenTagessätzen
 bei Aufenthalten von mindestens 22 Tagen vor Ort (bei Aufenthalten bis zu 21 Tagen):
Australien1.700 €72 €
Armenien1.300 €49 €
Belgien1.550 €65 €

Brasilien

1.700 €

72 €

China

1.700 €

71 €

Dominikanische Republik

1.600 €

67 €

Frankreich

1.550 €

66 €

Großbritannien

1.600 €

67 €

Israel

2.000 €

86 €

Italien (Mailand)

1.600 €

67 €

Japan (Tokyo)

2.000 €

85 €

Japan (im Übrigen)

1.800 €

72 €

Jordanien

1.600 €

68 €

Kanada (Toronto)

1.700 €

72 €

Kanada (im Übrigen)

1.650 €

69 €

Kolumbien

1.500 €

64 €

Korea

1.850 €

78 €

Polen (Krakau)

1.250 €

52 €

Polen (bei Unterkunft durch
Gastuniversität)

 

24 €

Russland (Moskau)

1.300 €

55 €

Russland (St. Petersburg)

1.300 €

51 €

Russland (St. Petersburg,
bei Unterkunft durch Gastuniversität)

 

21 €

Spanien

1.350 €

58 €

Taiwan

1.700 €

72 €

 USA (New York)

1.850 €

78 €

USA (Washington, D.C.)

1.900 €

81 €

USA (im Übrigen)

1.700 €

72 €

Vietnam

1.500 €

64 €

 

Bewerbungsunterlagen:

(einzureichen auf Deutsch oder Englisch im International Office, z.H. Frau Roser oder per E-Mail als PDF an roseruni-trierde.

Für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Darstellung des Forschungsvorhabens an der Partneruniversität und Bezug zur Forschung an der Universität Trier (Dissertation, Habilitation oder Forschungsprojekt an der Universität Trier) (1-2 Seiten)
  • Gutachten der Betreuerin/ des Betreuers der Dissertation oder Habilitation bzw. der Leiterin/des Leiters der Professur oder des Forschungsprojekts, in dem der/die Antragsteller/in tätig ist
  • Bestätigung der Partnerhochschule, dass der Forschungsaufenthalt dort durchgeführt werden kann (ausgestellt von der aufnehmenden Einrichtung oder dem/der betreuenden Wissenschaftler/in an der Partnerhochschule)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses und ggf. Promotionsurkunde
  • Promovierende ohne Mitarbeiterstelle an der Universität Trier: Immatrikulationsbescheinigung

Für erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Darstellung des Forschungs- oder Kooperationsvorhabens an der Partneruniversität, Bezug zur Forschung an der Universität Trier und für die Weiterentwicklung der Kooperation
  • Einladung der Partneruniversität

Auswahlkriterien und –verfahren:

Über die Vergabe der Mobilitätsstipendien aus der Forschungsinitiative entscheidet eine Kommission aus Mitgliedern des Präsidiums, des Forschungsreferats und des International Office. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler:

  • Qualität des beantragten Forschungsvorhabens
  • bisherige akademische Leistungen
  • Bezug zum Forschungs-/Qualifikationsvorhaben an der Universität Trier
  • Beitrag zu einer längerfristigen Weiterentwicklung der Partnerschaft mit der Aufnahmeeinrichtung

Für erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

  • Relevanz des beantragten Forschungsvorhabens für die in der Forschungsinitiative definierten Schwerpunkte oder für existierenden oder geplante Forschungsschwerpunkte der Universität Trier
  • Beitrag zu einer längerfristigen Weiterentwicklung der Partnerschaft mit der Aufnahmeeinrichtung
  • Mehrwert des Aufenthalts für Nachwuchswissenschaftler/innen und/oder Studierende

Weitere Information und Beratung,
insbesondere zur Kontaktaufnahme mit den Partneruniversitäten:

Birgit Roser
Leiterin des International Office
E-Mail: roseruni-trierde
Tel.: 0651 – 201 2807