Habt ihr schon gewusst, dass Champions League-Tickets zu den "anderen Wirtschaftsgütern" i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG zählen und damit Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können? Falls nicht, könnt ihr dies in der Entscheidung des BFH vom 29.10.2019, IX R 10/18 nachlesen!