Urteil der Woche (KW 24)

Der BFH hat entschieden, dass eine entgeltliche Mitgliedschaft bei einem Supermarkt, die dem verbilligten Warenbezug dient, umsatzsteuerrechtlich als selbstständige Leistung anzusehen ist. Auf den Mitgliedsbeitrag ist der Regelsteuersatz (19 %) anzuwenden, auch wenn der Supermarkt Waren mit ermäßigtem Steuersatz (7 %) verkauft.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&pm_nummer=0024/20