Urteil der Woche (KW 25)

Der § 3c Abs. 2 EStG findet in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Dies hat der BFH in dem Urteil vom 06.02.2020 (IV R 5/18) entschieden.

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=44793