Urteil der Woche (KW 34)

Das FG Münster hat sich mit der erbschaftsteuerlichen Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei Wohnungsunternehmen befasst und hat entschieden, dass die Vermietung von Wohnungen nur dann die Grenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb überschreitet, wenn neben Überlassen der Wohnungen zusätzliche Leistungen erbracht werden, die der Vermietungstätigkeit einen originär gewerblichen Charakter geben.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2020/3_K_13_20_F_Urteil_20200625.html