Erhält der Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 12.03.20 (V R 5/17) entschieden.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010166/