Urteil der Woche (KW 45)

Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Wohnung zur Selbstnutzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall beziehen. Ein späterer Einzug ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Der BFH verneinte einen solchen Ausnahmefall bei einem Erben, der nach mehr als zwei Jahre nach dem Todesfall überhaupt erst mit der Renovierung der Wohnung begonnen hatte.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910136/