Urteil der Woche (KW 46)

Gewährt eine dem Anteilseigner nahestehende Person ein Darlehen an eine GmbH, sind die Einkünfte aus dem Darlehen nicht der tariflichen Einkommensteuer, sondern dem gesonderten Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG zu unterwerfen. Die hat der BFH in seinem Urteil vom 16.06.2020 (VIII R 5/17) entschieden.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010204/