Urteil der Woche (KW 50)

Gelten Verwarnungsgelder, die ein Paketzustelldienst beim ordnungswidrigen Parken seines Paketzustellers übernimmt, als Arbeitslohn? Mit dieser Frage beschäftigte sich der BFH und verneinte sie, da der Arbeitgeber hier im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010227/