Urteil der Woche (KW 1)

Die Herabsetzung der Gegenleistung i.S. des § 16 Abs. 3 GrEStG ermöglicht keine Änderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 22.07.2020 entschieden.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010240/