Urteil der Woche (KW 3)

In dem heutigen Urteil der Woche regelt der BFH gleich mehrere Angelegenheiten. Zunächst ist die richtige Klageart gegen einen Abrechnungsbescheid die Anfechtungsklage, wobei es auf die Bezeichnung des Bescheids durch die Finanzbehörde nicht ankommt. Weiterhin ist ein Bescheid, den der Adressat tatsächlich "in den Händen gehalten hat", ihm gegenüber bekanntgegeben worden. Ferner sind Zahlungen von einem Ehegatten unter Nennung der Namen beider Ehegatten vor dem maßgeblichen Empfängerhorizontes des Finanzamtes so zu verstehen, dass auch auf die Schuld des anderen Ehegatten geleistet worden ist. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 18. August 2020 (VII R 39/19) entschieden.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050269/