Urteil der Woche (KW 6)

In dem heutigen Urteil der Woche beschäftigen wir uns mit der Zuordnung der Einkünfte einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. An der Klägerin waren ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine  Steuerberatungsgesellschaft mbH) beteiligt.

Bei einer Personengesellschaft wie die der Klägerin können die Einkünfte nur dann der freiberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 18 EStG zugeordnet werden, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Das FG Düsseldorf hat die Tätigkeit den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet. Die Einkünfte der Steuerberatungsgesellschaft mbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis sei sie als Mitunternehmerin der klagenden Kommanditgesellschaft  zu sehen und damit wie die Beteiligung eines Berufsfremden zu behandeln.

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2020/9_K_2236_18_F_Urteil_20201126.html