Urteil der Woche (KW 11)

Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das hessische Finanzgericht entschieden (Az. 12 K 2283/17).

www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210000235

 

Das Urteil vom 25.11.2020 ist noch nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundesfinanzhof unter dem Az. VI B 5/21 anhängig.