Urteil der Woche (KW 16)

Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht gegen EU-Recht. Das entschied der EuGH mit seinen Urteilen vom 16.03.2021 (C-562/19 P, C-596/19 P). Es ging um 2014 und 2016 eingeführte Steuern, die die EU-Kommission als unzulässige staatliche Beihilfen wertete.

In dem polnischen Fall drehte es sich um eine Steuer auf den Umsatz von Verkäufen im Einzelhandel, die ab einer bestimmten Schwelle deutlich höher war. Die Kommission sah darin eine verbotene Beihilfe und einen selektiven Vorteil für Unternehmen mit niedrigem Umsatz. Im ungarischen Fall ging es um eine progressive Steuer auf Einkünfte aus der Verbreitung von Werbung, bei deren Bemessung frühere Verluste teilweise eingerechnet wurden. Auch dies wertete die EU-Kommission als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe.

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