Urteil der Woche (KW 17)

Beim BFH ist ein Verfahren zu der Rechtsfrage anhängig, inwieweit die "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist. Der Kläger erwarb im Rahmen eines Online-Spiels virtuelles Land von der amerikanischen Spielebetreiberin, parzellierte und vermietete dies innerhalb des Online-Spiels gegen Zahlung einer virtuellen Währung an andere Nutzer. Angesammeltes Spielgeld wurde vom Kläger sodann über die spieleeigene Tauschbörse in US-Dollar getauscht, die er sich später in Euro auszahlen ließ. Das FG Köln sah die virtuelle Währung i.R.d. Leistungsaustausch als Entgelt an und ging davon aus, dass 70 % der Umsätze in Deutschland ausgeführt wurden.

(FG Köln, Urteil v. 13.8.2019 - 8 K 1565/18, Revision anhängig, BFH-Az. V R 38/19)

www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2019/8_K_1565_18_Urteil_20190813.html