Bundesarbeitsgericht urteilte zur Anrechnung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (Neueinstellung)

Bundesarbeitsgericht urteilte zur Anrechnung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (Neueinstellung)

 

Im Rahmen einer unserer Aufgaben, bei Neueinstellungen auch die tarifliche Stufenzuordnung des Entgeltes zu betrachten, bitten wir manchmal um Überprüfung, ob nicht doch noch eine höhere Stufe gewährt werden kann.

Dieses Urteil haben wir begrüßt. Es zeigt, dass im Tarifvertrag vorgesehene Spielräume weiter sind, als vom Land Rheinland-Pfalz nach einer Rüge des Landesrechnungshofes vorgetragen.

Das Urteil schafft Rechtsicherheit für das Land, dass förderliche Zeiten genutzt werden können, um bei Neueinstellungen eine höhere Stufe zu gewähren, ohne gegen Haushaltsprinzipien zu verstoßen, wenn die Arbeitsmarktlage und Bewerbersituation entsprechend bewertet werden können.

Im Streit um eine tarifliche Stufenzuordnung bei der Einstellung stellt das Arbeitsgericht in seinem Urteil am 15.10.2021 u.a. klar, dass Länder förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung berücksichtigen dürfen, auch wenn der Bewerbende hierzu keine Forderung erhebt. Die Haushaltsgrundsätze, wirtschaftlich und sparsam mit öffentlichen Geldern umzugehen, widersprechen dem nicht.
Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hatte eine fehlende Dokumentation der Anerkennung förderlicher Zeiten gerügt, woraufhin die Beschäftigte Geld an das Land zurückzahlen sollte. Das muss sie jetzt nicht tun. Vorinstanzen, nämlich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und das Arbeitsgericht Kaiserlautern hatten das noch anders gesehen.
Gesetzliche Grundlage zu diesem Urteil ist §16 Abs. 2 Satz 4 des TV-L.
Hier der Link zum Urteil
www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/11/6-AZR-254-20.pdf