Berufseinstieg

Sie stehen kurz vor Ihrem Bachelorabschluss und überlegen, ob Sie in den Beruf einsteigen oder weiter studieren wollen? Sie wüssten gerne mehr darüber, welche Berufsfelder Ihnen mit Ihrem Studiengang, Ihrem Abschluss offen stehen? Das Ende Ihres Studiums naht und Sie suchen nach Beratung & Information zum Thema Berufseinstieg und Bewerbung?


Wissenswertes zum Übergang von der Uni in den Beruf

Für die Bewerbung benötige ich mein Abschlusszeugnis. Wie und wo beantrage ich das?

Das Bachelor- oder Master-Zeugnis stellt das Hochschulprüfungsamt aus. Für die juristischen Studiengänge ist das Prüfungsamt des Fachbereichs V zuständig. 
Informationen zu Abschlussdokumenten

Muss ich mich exmatrikulieren, sobald ich einen Job habe?

Sie können sich exmatrikulieren, müssen dies aber nicht. Empfehlenswert ist eine Exmatrikulation zum Ende des Semesters. Damit vermeiden Sie, im darauf folgenden Semester von zwangsexmatrikuliert zu werden, was keine rechtlichen Konsequenzen hat. Alternativ können Sie sich mit sofortigen Wirkung exmatrikulieren, wenn Ihnen dies wichtig ist.

Ich habe ein Angebot für eine Vollzeitstelle, aber mein Studium ist noch nicht beendet. Wie gehe ich vor?

Die Universität Trier überprüft nicht, in welchem Umfang Sie arbeiten, d.h. rechtlich gibt es keinen Hinderungsgrund eingeschrieben zu sein und gleichzeitig Vollzeit zu arbeiten. Bedenken Sie aber, dass unter diesen Bedingungen der Studienabschluss gefährdet sein könnte, d.h. Sie sollten eine solche Lösung nur wählen, wenn Sie absehen können, dass die noch ausstehenden Leistungen überschaubar sind und zeitnah erbracht werden können. Ansonsten gefährden Sie Ihren Studienabschluss oder dieser rückt in weiter Ferne. Sobald Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen, wird sich zudem Ihre Krankenkasse melden, da sie sich dann als Arbeitnehmer*in versichern müssen.

Kann ich mein Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn ich jetzt erstmal arbeiten will/muss?

Die Prüfungsleistungen, die erzielt haben, bleiben gültig, auch wenn Sie nicht mehr eingeschrieben sind.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weiter studieren wollen, können Sie sich bei der Einschreibung diese Leistungen anerkennen und sich damit in ein höheres Fachsemester einstufen lassen um dann das Studium fortzusetzen. 

Beachten Sie aber, dass sich Studiengänge weiterentwickeln. D.h. ggf. existiert der Studiengang nicht mehr im alten Format oder bei Neueinschreibung gilt eine neue Prüfungsordnung oder der Studiengang hat sich so weiterentwickelt, dass nur noch ein Teil der Prüfungsleistungen anerkannt werden können.
In Studiengängen mit NC ist zudem eine Einschreibung oberhalb des Regelstudienzeit nicht möglich. Deshalb sollte ein solcher Schritt sinnvollerweise nach einem Studienabschnitt wie dem erfolgreich absolvierten Bachelor erfolgen. Eine Unterbrechung im laufenden Studium kann ansonsten zu solchen Problemen führen.


Stellenangebote

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