Anerkennung als Erste Staatsprüfung

Gesetzliche Grundlage

Landesverordnung
über die Anerkennung von Hochschulprüfungen
lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge
als Erste Staatsprüfung für Lehrämter

Anerkennung Bachelor- und Masterprüfung als Erste Staatsprüfung

Studierende, die ihre Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung für das Lehramt anerkennen lassen möchten, finden das entsprechende Antragsformular auf der Seite des Landesprüfungsamtes unter Downloads (ganz unten) LPA.

Reichen Sie dieses bitteausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie des Prüfungszeugnisses des Bachelorstudiengangs und Kopie der Bescheinigung der Universität über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs) bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Trier ein.

Geschäftsstelle des LPA für die Lehrämter an Schulen
an der Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier

(Gebäude A, Raum A 309)