Anerkennungen/Fachsemestereinstufungen (ohne Auslandsanerkennungen)

Ab dem 01.11.2024 ist für Anerkennungen in den Lehramtsstudiengängen BEd/MEd der Zentrale Prüfungsausschuss Lehramt zuständig. Dort sind auch die Anträge auf Anerkennungen/Fachsemestereinstufungen für die Studiengänge BEd/MEd einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.uni-trier.de/universitaet/wichtige-anlaufstellen/zentrum-fuer-lehrerbildung/wir-ueber-uns/zentraler-pruefungsausschuss-lehramt

Bitte wenden Sie sich für Anerkennungen bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie für eine entsprechende Fachsemestereinstufung für die Studiengänge BEd/MEd an die zuständige Sachbearbeiterin des Zentralen Prüfungsausschusses Lehramt, Frau Daniela de Vries.

Eine Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine Fachsemestereinstufung benötigen Sie beispielsweise bei:

  • Wechsel von einer anderen Universität in einen affinen BA-/MA- oder BSc-/MSc-Studiengang der Universität Trier.
  • Studiengangwechsel innerhalb der Universität Trier in ein affines Studienfach des Fachbereichs II.

Eine Anerkennung bisher erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen benötigen Sie außerdem bei:

  • Wechsel der Prüfungsordnung bei gleichbleibendem Studienfach.

Das benötigte Formular finden Sie hier:

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und achten auf die genaue Bezeichnung des Studienganges/Studienfaches - es ist nicht ausreichend, lediglich BA/BSc HF oder NF oder MA/MSc HF oder NF anzukreuzen. Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit folgenden Anlagen im Dekanat des Fachbereiches II ein:

  • Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (bitte nicht Immatrikulationsbescheinigung) der Universität Trier (Dokument aus PORTA)
  • Nachweis(e) der bisher erbrachten Leistungen, die anerkannt werden sollen, in Kopie (bspw. Leistungsübersicht des vorherigen Studienganges mit Versuchszähler).
  • Aktuelle Leistungsübersicht der Universität Trier, für den Studiengang, auf welchen sich die Anerkennung bezieht (Notwendig, wenn die Einschreibung in dem entsprechenden (neuen) Studiengang schon besteht.) (Dokument aus PORTA).

Wenn Sie sich Leistungen für zwei Studienfächer des Fachbereiches II anerkennen lassen möchten, reichen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen doppelt ein! Der Prüfungsausschuss sendet die Unterlagen zeitgleich an beide Fächer mit der Bitte, jeweils eine Anerkennungsempfehlung zu erstellen.

Einreichen der Anträge:

  • Persönlich zu den Sprechzeiten im Dekanat des Fachbereiches II (B-Gebäude, 2. Stock):
    Montag und Donnerstag 10-12 Uhr
  • Oder: Einwerfen ins Postfach „Dekanat FB II“ (B-Gebäude, 2. Stock)
  • Oder: Zusendung per Post an den Prüfungsausschuss (Adresse siehe Antragsformular).

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf Beantragung Anerkennung und Fachsemestereinstufung finden Sie hier:

Der Verfahrensweg ist unbedingt zu beachten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin des Dekanats, Sonja Becker.