Hiermit informieren wir über das Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung des Fachbereichs III. Diese wurde vom Fachbereichsrat am 3. Dezember 2025 verabschiedet und ist nach Zustimmung der Forschungskommission des Senats und nach Genehmigung durch das Präsidium am 1. April 2026 mit Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Trier in Kraft getreten.
Für Promovierende, die zum Zeitpunkt des lnkrafttretens dieser Ordnung bereits zum Promotionsverfahren zugelassen waren, gilt die Übergangsregelung, dass das Verfahren nach der bisherigen Promotionsordnung zu Ende geführt werden kann.
