Hilfe bei sexueller Belästigung

Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik spricht sich aus aktuellem Anlass für eine grundsätzliche Verurteilung von sexueller Belästigung an der Universität Trier aus und fordert eine konsequente Ahndung.

NEIN.
ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG, DISKRIMINIERUNG UND GEWALT

Sexuelle Belästigung beginnt dort,
wo signalisierte Grenzen überschritten werden

Die Universität Trier versteht sich als chancengerechte und diskriminierungsfreie Universität. Sie duldet in ihrem Zuständigkeitsbereich keine sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt und betrachtet es als ihre Pflicht, alle Mitglieder und sonstige Angehörige der Universität vor jeglicher Form sexueller Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu schützen.

Die Universität Trier ermutigt betroffene Personen ausdrücklich, sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt nicht hinzunehmen, sondern sich dagegen zur Wehr zu setzen. Sie unterstützt und schützt diese Personen. Dabei werden Vorwürfe von Studierenden in gleicher Weise ernst genommen und weiter verfolgt wie solche von Dozenten und Dozentinnen sowie von allen an der Universität Trier beschäftigten Kollegen und Kolleginnen.

Die Würde aller auf dem Campus Trier studierender und beschäftigter Personen gleich ihres Geschlechtes, Alters und ihrer Herkunft ist zu respektieren und zu schützen. 

Hilfestellung bei Problemen und ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Senatsbeauftragten für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits- und Studienplatz Universität Trier, Jun.-Prof. Dr. Franziska Bergmann.
Nachfolgend ein Link zu ihrer Homepage.

Auch die Mitglieder des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik stehen Ihnen bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung und ermutigen Sie ausdrücklich, sich bei Problemen jederzeit zu melden.