SP/FP Ordnung

Es besteht im Allgemeinen eine Anwesenheitspflicht bei den Plenarsitzungen. Eine Sicherstellung der Anwesenheit sollte gewährleistet sein!

Wenn der Ihnen zugeteilte Platz nicht mit Ihrer 1. Präferenz übereinstimmen sollte, dann ist das darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage höher als das Angebot verfügbarer Plätze war.

Anmeldungen gelten ausschließlich für das folgende Semester. Wenn Ihnen ein Platz zugeteilt wurde und Sie diesen nicht in Anspruch nehmen bzw. ein laufendes SP/FP verlassen, können Sie im anschließenden Semester nur dann einen Platz erhalten, wenn ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen.