Der Bachelor Rechtswissenschaften, LL.B.
Der Bachelor Rechtswissenschaften ist da!
Integrierter Jura-Bachelor: Mit Sicherheit durch das Jurastudium
Neue Ära an der Universität Trier: Wir bieten ab dem kommenden Wintersemester 2023/24 einen integrierten Bachelor Rechtswissenschaften an. Unsere Studierenden erwerben dann einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften auf dem Weg zum Staatsexamen über einen Doppelstudiengang.
FAQs zum neuen Bachelor
Vorab ein paar allgemeine Fakten
Für den Studiengang Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss man auch in diesem Studiengang eingeschrieben sein, eine „reine“ Verleihung des Titels erfolgt nicht.
In dem zukünftigen Studiengang des Bachelor Rechtswissenschaft L.L. B. muss laut § 25 Abs. 3 Hochschulgesetz RLP mindestens noch eine Leistung erbracht werden, wenn auch sonst diverse, bereits vorher erbrachte Leistungen anerkannt werden können.
Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an. Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten.
Die beruflichen Perspektiven nach dem Erhalt des LL.B.-Abschlusses sind breit gefächert. Zwar können die Absolvent:innen nicht als Richter:innen, Staats- oder Rechtsanwält:innen oder Notar:innen tätig werden, da diese traditionellen juristischen Berufe den Erwerb beider Staatsexamina voraussetzen. Darüber hinaus sind Jurist:innen aber heute auch in vielen anderen Bereichen der Verwaltung, in Unternehmen oder Verbänden tätig, ohne dass hierfür die Staatsexamina erforderlich wären. Beispielhaft genannt seien nur Funktionen in Rechts- oder Personalabteilungen von Unternehmen, die Sachbearbeitung in Versicherungen, Aufgaben im Bereich des Datenschutzes oder die Tätigkeit als Paralegal in Rechtsanwaltskanzleien.
Weiterhin ermöglicht der im Ausland anerkannte Abschluss eine Möglichkeit, dort unter anderem in der freien Wirtschaft als „Legal Counsel“ oder „Contract Manager“ zu arbeiten. Es kann auch ein LL. M. –Studium aufgenommen werden.
Fragen für Trierer Studierende
Ich studiere in Trier im Staatsexamensstudiengang. Kann ich mich für den Bachelor einschreiben?
Ja, Sie können sich in den Bachelorstudiengang zusätzlich zum Staatsexamensstudiengang einschreiben, egal in welchem Semester Sie sich befinden.
Ich studiere in Trier nach der Zwischenprüfungsregelung mit acht Klausuren und einer Hausarbeit. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden?
Ihre Prüfungsleistungen sind mit dem Bachelorstudiengang kompatibel und können daher anerkannt werden.
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, wenn ich die Zwischenprüfung in Trier endgültig nicht bestanden habe?
Nein, dann ist eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich, da Sie in jedem Bachelor-Module auch nur vier Versuche haben und nicht nur bestandene Leistungen, sondern auch Fehlversuche angerechnet werden.
Ich studiere in Trier noch unter der TStudPO 2004, welche für die Zwischenprüfung nur drei bestandene Klausuren vorsah. Welche meiner Prüfungsleistungen können im Bachelorstudiengang angerechnet werden und welche muss ich noch erbringen?
Die Anfängerhausarbeit, Leistungen zu den großen Scheinen, Grundlagenscheine, Fremdsprachennachweis, Schwerpunktklausuren und Schwerpunktseminare werden anerkannt. Allerdings müssen die damals noch nicht vorhandenen Zwischenprüfungsleistungen Zivilrecht III und Öffentliches Recht III nachgeholt werden.
Fragen für bisher nicht in Trier eingeschriebene Studierende
Ich studiere an einer anderen Universität. Kann ich mich in Trier für den Bachelorstudiengang einschreiben?
Ja, Sie können sich für den Bachelorstudiengang im Rahmen eines Doppelstudiengangs in Verbindung mit dem Staatsexamensstudiengang einschreiben.
Kann ich mir die an einem anderen Standort absolvierte Zwischenprüfung im Bachelorstudiengang anerkennen lassen?
Sie können sich einzelne Prüfungen auf die Bachelormodule anerkennen lassen. Soweit die Zwischenprüfung allerdings nicht alle in Trier im Rahmen der Zwischenprüfung abgeprüften Inhalte umfasst, müssen Sie die noch fehlenden Module (im Rahmen des Bachelorstudiums noch erbringen.
Ich komme aus einem anderen Bundesland. Kann mir die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht anerkannt werden, obwohl sie ein anderes Landesrecht beinhaltet?
Ja.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit an einem anderen Standort absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit denen, die für die in Trier angebotenen Wahlbereiche gelten, qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Ist es möglich, den Studiengang auch im Rahmen der Universität der Großregion zu absolvieren?
Grundsätzlich kann im Rahmen der UniGR ein Semester an einer anderen Universität studiert werden. Es können Leistungen im Rahmen von 10 ECTS erbracht werden.
Ein kompletter, berufsqualifizierender Abschluss kann in diesem Rahmen nicht erworben werden, dafür wäre ein vollständiger Wechsel nach Trier erforderlich.
Allgemeine Fragen
Kann ich mich in den Bachelor einschreiben, obwohl ich die Pflichtfachprüfung im Staatsexamensstudiengang endgültig nicht bestanden habe?
Ja, da die Pflichtfachprüfung keinem Modul im Bachelorstudiengang entspricht. Generell gilt: Wenn Leistungen in einem vergleichbaren Modul in einem anderen Studiengang endgültig nicht bestanden worden sind oder vier Fehlversuche vorliegen, ist eine Einschreibung auch in den Bachelorstudiengang nicht mehr möglich. Welche Leistungen aus dem Studium anerkannt werden, ist individuell zu betrachten. Gleiches gilt für die Frage, welche Leistungen noch zu erbringen sind.
Ich habe das Staatsexamen bzw. das Schwerpunktexamen bereits bestanden. Bekomme ich jetzt den Bachelor automatisch verliehen?
Nein. Um den Bachelor-Abschluss zu bekommen, muss man in jedem Fall in diesem Studiengang eingeschrieben sein und nach dem Hochschulgesetz noch mindestens eine Leistung in diesem Studiengang erbringen. Welche dies sein wird, muss individuell gesehen werden. Wenn Sie das Staatsexamen in Trier bestanden haben, können Sie sich aber ohne Weiteres den Titel „Diplom-Jurist:in“ verleihen lassen.
Ich habe bereits eine Schwerpunktseminararbeit absolviert. Kann ich diese als Bachelorarbeit anerkennen lassen?
Ja, dies ist möglich, wenn die Anforderungen für das Schwerpunktseminar mit den in Trier angebotenen Wahlbereichen qualitativ, quantitativ und inhaltlich vergleichbar sind.
Gibt es eine Semesterbegrenzung für die Einschreibung?
Nein, Sie können sich einschreiben, egal in welchem Semester Sie im Staatsexamensstudiengang sind. Sie können sich auch für den Bachelor einschreiben, wenn Sie nicht mehr im Staatsexamensstudiengang immatrikuliert sind.
Welche Dokumente muss ich für eine Anerkennung einreichen?
Sie benötigen eine vollständige Leistungsübersicht Ihrer bisher erbrachten Leistungen inklusive aller Fehlversuche im Original.
Fällt eine Zweitstudiengebühr an?
Wenn Sie sich für beide Studiengänge neu einschreiben, fällt eine solche nicht an.
Wenn Sie bereits im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben sind und sich im SoSe 2023 im max. dritten Semester befinden, entfällt die Zweitstudiengebühr, wenn Sie sich zum vierten Semester in den Doppelstudiengang einschreiben.
Wenn Sie sich im vierten Fachsemester oder höher in den Doppelstudiengang einschreiben, fällt nach dem ersten Abschluss eine Zweitstudiengebühr für die Fortführung des zweiten Studiengangs an. Wir würden den höheren Semestern daher raten, erst einmal weiter auf das Staatsexamen hin zu studieren und den Bachelor für den Notfall im Hinterkopf zu behalten.
Welche Auswirkungen hat ein Bachelor-Abschluss auf meine BAföG-Berechtigung?
Nach § 7 Abs. 1b BAföG wird bei einem Staatsexamensstudiengang mit einem integrierten Bachelor Ausbildungsförderung auch geleistet, wenn ein Bachelorabschluss abgeschlossen würde und weiterhin auf Staatsexamen studiert wird. Auskünfte im Detail (zB zur Förderungshöchstdauer) kann nur das BAföG-Amt erteilen.
Bachelor-Sprechstunde
Wir bieten eine separate Bachelor-Sprechstunde an (persönlich, telefonisch),
ab Mai jeden Donnerstag, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Übermittlung der vollständigen Leistungsübersicht (inklusive aller Fehlversuche) an die EMail-Adresse
Die einzureichenden Unterlagen sollten Sie für die erste Prüfung durch das Dekanat zunächst als Kopien einreichen. Sobald Sie eingeschrieben sind, werden die Unterlagen allerdings im Original zur endgültigen Anerkennung der Leistungen benötigt. Sollten Sie weitere, individuelle Fragen haben, welche die Einschreibung in den neuen Studiengang oder die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen betreffen, richten Sie Ihre Anfrage bitte ebenfalls an die genannte EMail-Adresse.
Bitte lesen Sie vorher die FAQs - dort finden Sie bestimmt schon die meisten Antworten auf Ihre Fragen!
Bachelor: Modulübersichten
Modulübersicht: Bachelor Rechtswissenschaften
Modulübersicht mit Option: Staatsexamen
Nach dem Bachelor-Abschluss haben Sie die Möglichkeit, in 2 Semestern Vorbereitungszeit die staatliche Pflichtfachprüfung zum Erhalt der 1. Juristischen Prüfung (1.Staatsexamen) zu absolvieren. Hierfür steht unser universitäres Examinatorium zur Verfügung. Die Erweiterung entnehmen Sie der nachfolgenden Modulbeschreibung:
Fachstudienberaterin Frau Marion Huck zum neuen Bachelor
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"Der integrierte Jura-Bachelor – nicht nur Tante Gertrud freut es", Ref. iur. Manuel Beh, JuWissBlog Nr. 15/2023 v. 13.04.2023
Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter, Herr Ref. iur. Manuel Beh zum integrierten Bachelor und die Chanchen des neuen Modells!
Frau Prof. von Ungern-Sternberg im Kurzinterview zum neuen Bachelor
"Trier hat sich entschieden: Ab dem Wintersemester 2023/2024 können Studierende einen Bachelor of Laws (LL.B.) erwerben und anschließend den staatlichen Prüfungsteil absolvieren – ein Studium, zwei Abschlüsse. Prof. Dr. Antje v. Ungern-Sternberg erläutert im JuS-Kurzinterview Hintergründe und Berufschancen für LL.B.-Absolventinnen und Absolventen."
Titelbild: colourbox.de/#266241