Veranstaltungsbericht: „The Constitutional Court of Spain, or: The continuation of politics through other means“ von Prof. Dr. Xabier Arzoz, LL.M. (University of the Basque Country/Legal Counsel am spanischen Verfassungsgericht)

Am Montag, dem 17.12.2018, fand der dritte Vortrag unserer vierteiligen Veranstaltungsreihe „Rechtsstaatsprinzip vs. Demokratie“ statt. Herr Prof. Dr. Xabier Arzoz berichtete in englischer Sprache über die Rolle des Verfassungsgerichts in Spanien.

Seit seiner Gründung im Jahr 1978 hat sich das Verfassungsgericht als höchste verfassungsrechtliche Instanz für die Demokratie und die Wahrung der Grundrechte eingesetzt und so dazu beigetragen, Spanien als autonomen Staat zu etablieren.

Laut einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 darf die Autorität des Gerichts in Verfassungsfragen nicht in Frage gestellt werden. Die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts ist allerdings stark abhängig von der aktuellen politischen Lage im Land.

Das Gericht setzt sich zusammen aus zwölf Richtern (Magistrados), die das Plenum (pleno) bilden und in zwei Senate (salas) mit jeweils sechs Richtern unterteilt sind. In den sogenannten „secciones“ (Abteilungen) entscheiden jeweils drei Richter über die Zulässigkeit und damit die Annahme von Anträgen zur Entscheidung durch das Verfassungsgericht. Turnusmäßig werden alle drei Jahre vier der zwölf Richterämter neu besetzt. Dabei hat das Parlament – bestehend aus dem Kongress (Congreso de los Diputados) und dem Senat (Senado) – das Recht, geeignete Kandidaten für acht der zwölf Ämter vorzuschlagen. Der Kongress (vergleichbar mit dem Deutschen Bundestag) und der Senat nominieren unabhängig voneinander je vier Kandidaten, die jeweils mit einer 3/5-Mehrheit gewählt werden müssen. Die Regierung und die Anwaltskammer dürfen jeweils zwei Kandidaten vorschlagen. Nominiert werden können Universitätsprofessoren, Richter, Staats- und Rechtsanwälte und Beamte im öffentlichen Dienst. Die anschließende Ernennung erfolgt durch den spanischen König.

In den letzten vierzig Jahren gab es einige Herausforderungen – ausgehend u.a. von politischen Parteien, Strömen, Bewegungen –, die das Verfassungsgericht meistern musste.

So dürfen etwa die 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens (Andalusien, Katalonien, Madrid, Valencia, Galicien, Kastilien-León, Baskenland, Kanarische Inseln, Kastilien-La Mancha, Murcia, Aragonien, Asturien, Extremadura, Balearen, Navarra, Kantabrien, La Rioja), die aktuell mit 58 direkt entsandten Vertretern im Senat vertreten sind, erst seit 2011 dem Senat eigene Kandidaten für das Richteramt vorschlagen.

Über diese und weitere Herausforderungen des spanischen Verfassungssystems diskutierte Prof. Arzoz in der anschließenden Diskussionsrunde, moderiert vom ehemaligen Direktor des Instituts, Herrn Prof. Dr. Alexander Proelß, mit dem interessierten Publikum.

Eine schriftliche Version des Vortrags wird in der institutseigenen Schriftenreihe „Rechtspolitisches Forum“ erscheinen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.irp.uni-trier.de oder wenden Sie sich an irpsekuni-trierde.

Herr Prof. Dr. Arzoz ist Lehrbeauftragter (profesor titular) an der University of the Basque Country in Bilbao (Spanien) für Verwaltungs- und Europarecht sowie Justitiar am spanischen Verfassungsgericht. Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Arzoz, der ein LL.M.-Studium am Europa-Institut der Universität des Saarlandes absolvierte, liegen in den Bereichen spanisches und europäisches Verwaltungsrecht, Sprachenvielfalt und Sprachenrechte, Grundrechte, Föderalismus und Autonomie.