• Die Klausurergebnisse der Abschlussklausur Einführung in die Rechtsphilosophie vom 14.07.2022  sind ab sofort über PORTA abrufbar.
    Die Rückgabe der Klausur erfolgt Ende Oktober/Anfang November 2022. Der genaue Termin wird hier bzw. auf STUD.IP rechtzeitig bekannt gegeben. Ebenso werden die Lösung sowie die Remonstrationsbedingungen zur Klausur zu einem späteren Zeitpunkt hier und auch auf STUD.IP veröffentlicht.
    Sollten Sie Ihre Klausur gerne schon vor dem eigentlichen Ausgabedatum einsehen wollen, lassen Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zukommen. Bitte fügen Sie Ihrem Rückumschlag ein Anschreiben mit Ihrem Anliegen bei. Liegt Ihrem Rückumschlag kein Anschreiben bei, kann eine Bearbeitung nicht erfolgen. Bitte bedenken Sie, dass das Sekretariat der Professur vom 12.08.2022 bis einschließlich 04.09.2022 nicht besetzt ist und in dieser Zeit auch keine Klausuren versendet werden können.
    Sofern Sie uns einen frankierten Umschlag mit Ihrer Adresse haben zukommen lassen, erhalten Sie in den nächsten Wochen Ihre Klausur per Post zugesendet.
     
  • Klausur in Rechtsphilosophie am 14.07.2020, 08:00-10:00h, Klausurankündigung: Wo und wann und allgemeine Hinweise finden Sie hier.
     
  • Wissenschaftliche Tagung (via Zoom) am 16./17.09.2021
    Korruptionsstrafrecht: Unerforschtes Terrain und neue Wege
    Nähere Infos finden Sie hier.
  • 2. Klausur zur Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht, Mi., 14.07.2021, 16:00-19:00h, Klausurankündigung: Wann und wo, Allgemeine Hinweise finden Sie hier. Studenten mit Nachteilsausgleich wenden sich bitte frühzeitig per E-Mail an das Sekretariat. 
    Da nach wie vor eine persönliche Abholung der korrigierten Klausuren nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur per Post zusenden zu lassen. Um Porto und Zeit zu sparen, können Sie während der Klausur am 14.07.2021 den Umschlag, in dem sich Ihre Klausur befindet, mit Ihrer Adresse und einer Briefmarke in Höhe von 1,55€ versehen und am Ende zusammen mit Ihrer Klausur abgeben. Wir lassen Ihnen dann Ihre Klausur nach Korrektur zukommen. 

  • ab 08.07.2021: Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht.
    Wenn Sie sich bereits in Porta für die Klausur am 07.07.2021 angemeldet haben, müssen Sie sich nicht für die Klausur am 14.07.2021 anmelden
    Waren Sie für die Klausur am 07.07.2021 nicht in Porta angemeldet, ist eine Anmeldung für die Klausur am 14.07.2021 zwingend erforderlich. Die Anmeldefrist beginnt am 08.07.2021 um 0:00h und endet am 12.07.2021 um 23:59h. Danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
    Für die Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung in Porta zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie daher dringend, ob Sie angemeldet sind. Teilnehmer/innen, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, sind von den Klausuren ausgeschlossen.
    Dies gilt auch für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die letztes Jahr schon bei Prof. Dr. Zöller angemeldet waren; bitte melden Sie sich ebenfalls erneut in Porta für die Klausur am 14.07.2021 an. Ihre Anmeldung erfolgt nicht automatisch. Wir bitten auch Sie eindringlich, Ihre Anmeldung zu der Klausur zu prüfen, da Ihnen sonst ein Ausschluss an der Klausur droht. 

  • Klausur in Rechtsphilosophie am 15.07.2020, 08:00-10:00h, Klausurankündigung: Wo und wann und allgemeine Hinweise finden Sie hier, sowie die Hinweise zur Sporthalle
    Da nach wie vor eine persönliche Abholung der korrigierten Klausuren nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur per Post zusenden zu lassen. Um Porto und Zeit zu sparen, können Sie während der Klausur am 15.07.2021 den Umschlag, in dem sich Ihre Klausur befindet, mit Ihrer Adresse und einer Briefmarke in Höhe von 1,55€ versehen und am Ende zusammen mit Ihrer Klausur abgeben. Wir lassen Ihnen dann Ihre Klausur nach Korrektur zukommen. 

  • 1. Klausur zur Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht, Mi., 07.07.2021, 16:00-19:00h, Klausurankündigung: Wann und wo, Allgemeine Hinweise finden Sie hier. Studenten mit Nachteilsausgleich wenden sich bitte frühzeitig per E-Mail an das Sekretariat.
    Da nach wie vor eine persönliche Abholung der korrigierten Klausuren nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur per Post zusenden zu lassen. Um Porto und Zeit zu sparen, können Sie während der Klausur am 07.07.2021 den Umschlag, in dem sich Ihre Klausur befindet, mit Ihrer Adresse und einer Briefmarke in Höhe von 1,55€ versehen und am Ende zusammen mit Ihrer Klausur abgeben. Wir lassen Ihnen dann Ihre Klausur nach Korrektur zukommen. 

  • Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht.
    Sie können sich ab sofort über Porta für die Klausur am 07.07.2021 anmelden. Eine Anmeldung für die Klausur am 14.07.2021 ist ab dem 08.07.2021 möglich.
    Für die Teilnahme an den Klausuren ist eine Anmeldung in Porta zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie daher dringend, ob Sie angemeldet sind. Teilnehmer/innen, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, sind von den Klausuren ausgeschlossen.
    Dies gilt auch für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die letztes Jahr schon bei Prof. Dr. Zöller angemeldet waren; bitte melden Sie sich ebenfalls erneut in Porta für die Klausuren am 07.07.2021 und am 14.07.2021 an. Ihre Anmeldung erfolgt nicht automatisch. Wir bitten auch Sie eindringlich, Ihre Anmeldung zu den Klausuren zu prüfen, da Ihnen sonst ein Ausschluss an den Klausuren droht.  

  • Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 1. Hausarbeit zur Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht.
    Sie können Ihre Note ab sofort im allgemeinen Datei-Ordner in Stud.IP einsehen.
    Eine persönliche Übergabe Ihrer korrigierten Hausarbeiten nebst Votum ist nach wie vor nicht möglich.
    Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Bitte richten Sie hierzu eine Anfrage per E-Mail an das Sekretariat der Professur: nauuni-trierde In die Betreffzeile der Nachricht schreiben Sie bitte: "Hausarbeit_Nachname_Vorname".
    Zur Identifikation Ihrer Person bitten wir Sie zudem, für Ihre Anfrage Ihre studentische E-Mail-Adresse zu nutzen. Anfragen, die von einer anderen als der studentischen E-Mail-Adresse gesendet werden, können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
    Bitte geben Sie in der Nachricht zur Identifikation Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikel-Nummer an. Unvollständige Angaben führen zur Nichtbearbeitung Ihrer Anfrage.
    Remonstrationsbedingungen zur Hausarbeit finden Sie hier.

  • Die Klausurergebnisse der 2. Abschlussklausur "Einführung in das Strafrecht II" vom 20.10.2020  sind ab sofort über PORTA abrufbar. Remonstrationsbedingungen.
    Die Besprechung der Klausur findet am 13.01.2021 um 14:00 c.t. via Zoom statt. Die Zoom-Einwahldaten sind der Ankündigung bei StudIP zu entnehmen.

  • Die Klausurergebnisse der 1. Abschlussklausur "Einführung in das Strafrecht II" vom 22.07.2020  sind ab sofort über PORTA abrufbar. Remonstrationsbedingungen.
    Die Folie mit der Klausurlösung kann auf Stud.IP abgerufen werden.
  • Die Klausurergebnisse der Abschlussklausur "Einführung in die Rechtsphilosophie" vom 14.07.2020 können ab sofort über PORTA abgerufen werden.
    Eine Besprechung der Klausur findet nicht statt. Remonstrationsbedingungen
  • Die Klausurergebnisse der Wiederholungsklausur "Einführung in das Strafrecht I" vom 17.06.2020  sind ab sofort über PORTA abrufbar. Remonstrationsbedingungen.
    Die Folie mit der Klausurlösung kann auf Stud.IP abgerufen werden.
  • 2. Abschlussklausur zur Vorlesung "Einführung in das Strafrecht II", 20.10.2020, 09:00-11:00h, Klausurankündigung: Wann und wo, Allgemeine Hinweise für die 1. Abschlussklausur und Remonstrationsbedingungen (Klausuren) finden Sie hier. Studenten mit Nachteilsausgleich wenden sich bitte frühzeitig per E-Mail an das Sekretariat. 

    Da nach wie vor eine persönliche Abholung der korrigierten Klausuren nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur per Post zusenden zu lassen. Um Porto und Zeit zu sparen, können Sie während der Klausur am 20.10.2020 den Umschlag, in dem sich Ihre Klausur befindet, mit Ihrer Adresse und einer Briefmarke in Höhe von 1,55€ versehen und am Ende zusammen mit Ihrer Klausur abgeben. Wir lassen Ihnen dann Ihre Klausur nach Korrektur zukommen. Da doch einige Unklarheiten bestehen, wie der Rücksendeumschlag zu beschriften ist, hier eine Mustervorlage.

  • Besprechung der 1. Abschlussklausur "Einführung in das Strafrecht II" vom 22.07.2020, am 08.10.2020 um 10:00h via Zoom. Nähere Infos folgen in Kürze über Stud.IP. Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihren Studenten-E-Mail-Account. Die Klausurergebnisse können ab sofort über PORTA abgerufen werden. Remonstrationsbedingungen. Klausuren können nach wie vor nicht persönlich abgeholt werden, deshalb besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur auf postalischem Weg zusenden zu lassen. Das genaue Prozedere finden Sie bitte oben stehend. Eine Zusendung der Klausur in gescannter Form ist nicht möglich.
  • Im Sommersemester 2020 veranstaltet die Professur ein Seminar zu aktuellen Problemen des Straf-& Strafprozessrecht. Nähere Infos finden Sie hier.
  • 1. Abschlussklausur zur Vorlesung "Einführung in das Strafrecht II", 22.07.2020, 09:00-11:00h, Klausurankündigung: Wann und wo, Allgemeine Hinweise für die 1. Abschlussklausur und Remonstrationsbedingungen (Klausuren) finden Sie hier. Studenten mit Nachteilsausgleich wenden sich bitte frühzeitig per E-Mail an das Sekretariat. Da nach wie vor eine persönliche Abholung der korrigierten Klausuren nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Klausur per Post zusenden zu lassen. Um Porto und Zeit zu sparen, können Sie während der Klausur am 22.07.2020 den Umschlag, in dem sich Ihre Klausur befindet, mit Ihrer Adresse und einer Briefmarke in Höhe von 1,55€ versehen und am Ende zusammen mit Ihrer Klausur abgeben. Wir lassen Ihnen dann Ihre Klausur nach Korrektur zukommen. Da doch einige Unklarheiten bestehen, wie der Rücksendeumschlag zu beschriften ist, hier eine Mustervorlage.
  • Ende der Remonstrationsfrist für die 1. Abschlussklausur Einführung in das Strafrecht I vom 19.02.2020 ist der 30.06.2020. Nach diesem Datum eingereichte Nachkorrketuranträge können leider nicht mehr berücksichtig werden. Remonstrationsbedingungen finden Sie hier.
  • Die Besprechung der Examensklausur findet am 30.04.2020 um 19:00h via Zoom statt. Nähere Infos sowie der Einladungslink für Zoom folgen in Kürze über Stud.IP via Rund-Mail. Teilnehmen können nur diejenigen, die für diesen Klausurenkurs in Stud.IP angemeldet sind.
    Ihre Examensklausuren werden Ihnen einen Tag vorher per E-Mail zukommen gelassen. Bitte schauen Sie hierzu, falls keine andere E-Mail-Adresse angegeben wurde, in Ihr studentisches E-Mail-Postfach.
  • Die Klausurergebnisse der 1. Abschlussklausur im Strafrecht I vom 19.02.2020 können ab sofort über PORTA abgerufen werden. Eine Musterlösungsskizze kann auf studIP heruntergeladen werden.
    Hinweise zur Rückgabe und Remonstrationsbedingungen
  • 1. Abschlussklausur zur Vorlesung "Einführung in das Strafrecht I", Klausurankündigung: Wann und wo
    Allgemeine Hinweise für die 1. Abschlussklausur
    Remonstrationsbedingungen (Klausuren)
    Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Teilnehmer dafür Sorge trägt, ausreichend Papier und  schreibfähigeStifte zur Klausur mitzubringen.
    Wichtiger Hinweis zur Klausur:
    • Es gelten ausschließlich die von der Professur vorgegebenen Hinweise und Regeln. Die Vorgaben können bei anderer Klausuren variieren, bitte genau auf die Hinweise der jeweiligen Professur achten.
    • Für die Abschlussklausuren der Vorlesung „Einführung in das Strafrecht I“ im Wintersemester 19/20 muss das StGB und das BGB als Gesetzestext selbst mitgebracht werden (erlaubt sind Gesetzestexte der DTV-Beck-Reihe, der Nomos-Reihe oder Schönfelder/Sartorius-Textsammlungen).
    • Bezüglich des BGB gelten – abweichend zur Regelung des StGBs in den allgemeinen Hinweisen – die Vorgaben Herrn Prof. Dr. Eckardts.
    • Achtung: Innerhalb des BGB sind jedoch ausschließlich BGB-interne Paragraphenverweise gestattet. Sofern sich Verweise auf andere Paragraphen, bspw. des StGB, im Gesetzestext befinden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.
  • 4. Strafrechtlicher Moot Court
    Im Wintersemester 2019/20 bieten wir unter Beteiligung von Vertretern der Praxis wieder einen strafrechtlichen Moot Court an. Aufgeteilt in die Gruppen „Staatsanwaltschaft“, „Strafverteidigung“ und „Strafgericht“ werden die Teilnehmer durch Referenten und Betreuer an die Aufgaben und Herausforderungen eines Strafverfahrens herangeführt. Sie lernen dabei auch, wie man Schriftsätze, Anklageschriften, richterliche Beschlüsse oder Urteile erstellt und die Herausforderungen einer Hauptverhandlung meistert. Den Abschluss und Höhepunkt der Veranstaltung bildet wieder eine simulierte Hauptverhandlung in einem echten Trierer Gerichtssaal. Für die Teilnahme wird ein Kolloquiumsschein über eine strafrechtliche Zusatzausbildung ausgestellt. Die Anfertigung einer Seminararbeit ist im Einzelfall auf Wunsch ebenfalls möglich.

    • Interessenten können sich ab sofort am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (C 259, Frau Vanessa Frank) in eine Teilnehmerliste eintragen. Die endgültige Platzvergabe erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung am Donnerstag, den 31. Oktober 2019 um 14 Uhr c.t. in Raum N 2. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten sich mehr Interessenten anmelden als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

      Den Terminplan finden Sie hier.

  • Probeklausur zur Vorlesung "Einführung in das Strafrecht I" am 19.12.2019 ab 08:30 Uhr im Audimax. Die Besprechung finden im Anschluss nach einer viertelstündigen Pause statt. Klausurankündigung: Wann, wer und wo
    Allgemeine Hinweise für die Probeklausur
    Die Rückgabe der Probeklausur erfolgt innerhalb der Arbeitsgemeinschaften bis spätestens Anfang Februar.

  • Wie am 18.12.2019 besprochen, finden Sie hier die Lösung zur Examensklausur SPB4 vom 10.04.2019 und 31.10.2018.
    Die Unterlagen zur Besprechung der Probeklausur im Schwerpunkt 4 vom 06.12.2019 finden Sie hier.

  • Rückgabe und Besprechung der 2. Abschlussklausur am Mi., 04.12.2019 um 14:00 Uhr: Wann und wo
    Remonstrationsbedingungen  PP-Folien
    Die Herausgabe einer Klausur an Dritte erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht; der Bevollmächtigte muss sich durch seine TUNIKA oder einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen können.
    Remonstrationsbedingungen (Klausuren)
  • 2. Abschlussklausur (Wiederholungsklausur): Mi., 23.10.2019, HS 3, ab 10:00 h s.t. Einlass
    Für nähere Informationen bitte Infos auf der Homepage oder Aushänge beachten!
    Klausurankündigung: Wann, wer und wo
    Allgemeine Hinweise für die 2. Abschlussklausur (Wiederholungsklausur)
    Remonstrationsbedingungen (Klausuren)
    Hinweis:
    > § 211 StGB ist nicht ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die in der Vorlesung besprochenen Eingrenzungen auch für
    die 2. Klausur.
  • Rückgabe und Besprechung der 1. Abschlussklausur, Mi. 25.09.2019 um 14:00 Uhr: Wann und wo
    Remonstrationsbedingungen  PP-Folien
    Die Herausgabe einer Klausur an Dritte erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht;
    der Bevollmächtigte muss sich durch seine TUNIKA oder einen amtlichen Lichtbildausweis
    (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) ausweisen können.