Lehrbeauftragtenprogramm "Mary Somerville" an Fachhochschulen
Voraussetzungen seitens der Lehrbeauftragten:
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule.
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (nachzuweisen in der Regel durch eine qualifizierte Promotion) oder eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs. Es muss erkennbar sein, dass die für eine FH-Professur noch fehlende Qualifikation in überschaubarer Zeit nachgeholt sein wird.
(Für den künstlerischen Bereich können Ausnahmen in Anlehnung an § 49 Abs. 4 HSchG zugelassen werden.) - Es sollte noch kein Lehrauftrag an der Antrag stellenden Fachhochschule wahrgenommen worden sein.
Voraussetzungen seitens der Fachhochschule:
- Der Frauenanteil bei den Lehrbeauftragten muss sich durch die Maßnahme erhöhen. Daher ist unter Angabe der Vergleichsdaten von den Fachbereichen auszuführen, inwieweit dies gegenüber den beiden vorangegangenen Semestern der Fall sein wird.
Die semesterweise Vergabe der notwendigen Lehrauftragsmittel für bis zu vier Semesterwochenstunden pro Einzelfall erfolgt auf Antrag der jeweiligen Fachhochschule (Stichtage: 1. März, 1. September) unter Beifügung eines Lebenslaufs der Bewerberin durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Die Höchstförderdauer beträgt zwei Jahre. Die Frauenbeauftragten sind bei der Antragstellung zu beteiligen.
Die Frauenbüros der Fachhochschulen beraten Sie gerne.
Weitere Informationen auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz:
https://mwwk.rlp.de/de/themen/wissenschaft/studium-und-lehre/frauenfoerderung-in-der-wissenschaft/lehrbeauftragtenprogramm-mary-somerville/