Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen

Voraussetzungen:

  • Hochschulabschluss bzw. Promotion mit überdurchschnittlichem Ergebnis.
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums
  • Vorrangig Wiedereinstieg durch die Fortsetzung und Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. dem Abschluss der Promotion.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz: https://mwwk.rlp.de/de/themen/wissenschaft/studium-und-lehre/frauenfoerderung-in-der-wissenschaft/wiedereinstiegstipendien/

Um Ihren Antrag fristgerecht weiterleiten zu können, bitten wir um Abgabe der vollständigen Unterlagen beim Referat für Gleichstellung der Universität Trier bis spätestens zum 15. Januar bzw. 15. Juli eines jeden Jahres. 

Wir beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Referat für Gleichstellung der Universität Trier
Universitätsring 15, 54296 Trier
Campus I, Drittmittelgebäude Räume 38-40, 48, 51
Tel.: ++49 651 201-3197
Fax: ++49 651 201-3279
E-Mail: gleichstellunguni-trierde