Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Trier

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Vorrübergehende Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Trier

vom 3. Mai 2017, geändert am 02.07.2020

Aufgrund des § 108 Abs. 3 Nr. 3 des Landeshochschulgesetzes hat das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Trier am 02.07.2020 die folgende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1 Beitragspflicht

(1) Studierende, einschließlich beurlaubter Studierender leisten je Semester einen Beitrag an die Studierendenschaft. Die Beitragspflicht entsteht mit der Einschreibung, Rückmeldung bzw. Beurlaubung. Der Beitrag wird von der Hochschule im Zusammenwirken mit den Organen der Studierendenschaft erhoben.

(2) Der Beitrag wird von der Landeshochschulkasse kostenfrei eingezogen.

§ 2 Beitragshöhe

Die Höhe des Beitrags wird je Semester auf

a) 0,20 € für den Studierendensport

b) 0,40 € für den studentischen Sozialfonds

c) 11,40 € für die Erfüllung der allgemeinen Aufgaben festgesetzt.

§ 3 Verwendung der Beiträge

Die Beiträge stehen den Organen der Studierendenschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

§ 4 Verwaltung der Beiträge

(1) Die Beiträge nach § 2 Buchstabe a) dieser Ordnung werden durch das für den Studierendensport zuständige studentische Organ verwaltet, sofern ein solches nicht besteht, durch den Allgemeinen Studierendenausschuss. Die Beiträge nach § 2 Buchstabe b) und c) erfolgen durch den Allgemeinen Studierendenauschuss nach Maßgabe der Finanzordnung der Studierendenschaft.

(2) Für die Bewirtschaftung der Beitragseinnahmen gelten die Veranschlagungen des Haushaltsplanes der Studierendenschaft, im Übrigen die einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung für Rheinland-Pfalz und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Trier in Kraft. Sie gilt erstmals und einmalig für das Wintersemester 2020/2021.

Ab dem Sommersemester 2021 gilt die Beitragsordnung vom 3. Mai 2017.

 

Trier, den 02.07.2020.

Der Präsident des Parlamentes der Studierenden

Felix Ruf