Herzlich willkommen auf den Seiten der WiSo Bachelor-Prüfungsausschüsse im Fachbereich IV!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Prüfungsausschüssen:

PA WiSo Bachelor (zuständig für die Bachelor-Studiengänge BWL, Sozialwissenschaften und VWL)

PA BA VWL (HF/NF); BA Economics & Finance; BA BWL (NF)

PA Master VWL: MSc. Economics, MSc. Applied Statistics

 

Vorsitzender: Prof. Dr. Christian Bauer

Kontakt

Eine Auflistung aller Prüfungsausschüsse im Fachbereich IV finden Sie hier.

Anfragen an den PA-WiSo sind zu richten an:

pa-wisouni-trierde

oder direkt an die jeweils zuständigen Ansprechpartner:


NN
 
E-Mailpa-wisouni-trierde
Telefon

 

Raum 

telefonische Sprechzeiten 

Bis auf Weiteres bitte Kontaktaufnahme nur per Email!

ZuständigkeitenBWL und VWL
  

Dr. Daniel Bischur
 
E-Mailbischuruni-trierde                                 
Telefon0651/201-2707
RaumC 446
persönliche SprechzeitenDienstags 9.00 - 11.00 Uhr
ZuständigkeitenSozialwissenschaften

Verfahren Anerkennung von Leistungen bei Wechsel BA BWL PO von Version 2018 zu Version 2022:

  • 1.1 Pflichtmodule: Sämtliche unter Punkt „1.1 Pflichtmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführten Leistungen müssen anerkannt werden, wenn sie bereits in der PO 2018 erbracht sind. Auch Fehlversuche müssen anerkannt werden. Leichte Variationen der Modulbezeichnungen sind für die Anerkennung unerheblich.
  • 1.2 Wahlpflichtmodule: Unter Punkt „1.2 Wahlpflichtmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführte Module müssen bis zu einem Umfang von 20 LP anerkannt werden, wenn sie bereits in der PO 2018 erbracht wurden oder erste Prüfungen darin abgelegt wurden (Fehlversuche). Sind dies Module im Umfang von mehr als 20 LP, kann der Student wählen, welche Module im Wert von 20 LP hier anerkannt werden. Es wird hierbei nicht zwischen vollständig erbrachten Leistungen und Fehlversuchen unterschieden. Leichte Variationen der Modulbezeichnungen sind für die Anerkennung unerheblich.
  • 1.3 Wahlmodule: Alle weiteren noch nicht anerkannten Leistungen (und Fehlversuche) können auf Antrag des Studenten als Wahlmodule anerkannt werden, sofern sie die unter Punkt „1.3 Wahlmodule“ Anhang der PO 2022 aufgeführten Kriterien erfüllen.
  • Sollte ein Student sich beim PO-Wechsel zunächst gegen die Anerkennung einer Leistung oder von Fehlversuchen in einem Modul im Wahlpflicht- oder Wahlbereich entscheiden und sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen, dasselbe Modul im freien Wahlbereich zu belegen, so müssen die Leistung bzw. die Fehlversuche nachträglich anerkannt werden.
  • Es ist nicht möglich, eine bereits bestandene Prüfung erneut abzulegen oder durch Verzicht auf die Anerkennung im Wahlbereich Fehlversuche zu annullieren.

Anerkennung Praktika: Die Möglichkeit und das Verfahren zur Anerkennung von Praktika als Wahlmodul werden derzeit noch geklärt.

Beispiele zur Anerkennung von Leistungen und Fehlversuchen im Wahlpflicht- und Wahlbereich:

  • Hat ein Student Finance and Banking I (F&B I) und II (F&B II), sowie Financial Accounting (FA) bestanden, kann er wählen, welche beiden der drei Leistungen er für die Module des Wahlpflichtbereichs (Punkt 1.2) anerkannt haben möchte. Das übrigbleibende Modul kann auf Wunsch des Studenten als Wahlmodul anerkannt werden.
  • Das Vorgehen ist dasselbe, falls in einem oder mehreren der Module Fehlversuche gesammelt worden sind: Es müssen zwei Module im Wahlpflichtbereich anerkannt werden, selbst wenn eines oder beide nicht im ersten Versuch bestanden sind. Beispiel: Sollte von den o.g. Modulen nur F&B I bestanden sein, in den anderen beiden jedoch jeweils ein Fehlversuch vorliegen, so kann der Student wählen, welche beiden der drei Module er für den Wahlpflichtbereich anerkennen lässt. Das übrigbleibende Modul kann auf Wunsch des Studenten (ggf. mit Fehlversuch) als Wahlmodul anerkannt werden.
  • Beispiel für die nachträgliche Anerkennung von Leistungen: Situation wie zuvor: Der Student hat F&B I bestanden, aber in F&B II und FA jeweils einen Fehlversuch gesammelt. Der Student entscheidet sich beim PO-Wechsel dafür, die bestandene Leistung in F&B I und den Fehlversuch in F&B II für den Wahlpflichtbereich anerkennen zu lassen und den Fehlversuch in FA nicht im Wahlbereich anerkennen zu lassen. Ein Jahr später möchte er doch die Prüfung in FA in einem noch freien Modul des Wahlbereichs ablegen. Dann muss der Fehlversuch nachträglich anerkannt werden. Dies ist nur möglich, sofern noch nicht alle Wahlmodule mit anderen Prüfungen belegt sind und das anzuerkennende Modul die in Punkt 1.3 aufgeführten Kriterien erfüllt. Selbiges gilt auch für bestandene Leistungen; diese müssen im o.g. Fall nachträglich anerkannt werden, sollten sie nicht beim PO-Wechsel anerkannt worden sein. Es ist nicht möglich, eine bereits bestandene Prüfung erneut abzulegen oder durch Verzicht auf die Anerkennung im Wahlbereich Fehlversuche zu annullieren.

Anerkennung von Studienleistungen, insb. für Studenten anderer Universitäten

Wenn Sie an einer anderen Universität studiert haben und in die WiSo-Studiengänge der Universität Trier wechseln möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen und eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Dies gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende der Universität Trier, die einen Fachwechsel in die WiSo-Fächer planen.

Wichtig:Die Immatrikulationan der Universität Trier ist zwingende Voraussetzung für Anerkennungen und die Prüfung auf Anerkennungen. Erst nach erfolgter Einschreibung über das Studentensekretariat können Anträge auf Anerkennung geprüft werden.

Erst Einschreibung, dann Prüfung der Anerkennung!

Aus Kapazitätsgründen können wir keine Vorabprüfung, welche der Leistungen anerkannt werden, durchführen!

Ablaufschritte bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen und der Einstufung in das entsprechende Fachsemester

Schritt 1: Aufsuchen der Sprechstunde vonHerrn Dr. Bischur (Sprechzeiten und Zuständigkeiten siehe Kontakt) bzw. vorab Kontaktaufnahme per Email an pa-wisouni-trierde

Schritt 2: Zur Sprechstunde bitte einen Nachweis aller bisher erbrachten Studienleistungen mitbringen. Die Prüfung des vorliegenden Falls erfolgt durch Herrn Prof Dr. Bauer bzw. Herrn Bischur (keine Prüfung ohne vollständige Unterlagen). Bitte das folgende Formular ausgefüllt mitbringen (Download hier)!

Schritt 3: Entscheidung über Anerkennung und Einstufung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Prof. Dr. Bauer

Schritt 4: Weiterleitung der Anerkennung und Einstufung an Hochschulprüfungsamt und Studentensekretariat

Wichtig: Um einen Abschluss der Universität Trier zu erhalten, müssen signifikante Eigenleistungen aus dem Studiengang in Trier von mindestens 60 CP vorliegen. Dabei müssen mindestens die Bachelorarbeit, das Studienprojekt sowie die Spezialisierung an der Universität Trier erbracht werden.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen nach VwGO § 58.


Neu: Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Erasmus-Programms anstreben, setzen Sie sich unbedingt vor Antritt mit dem Prüfungsausschuss sowie mit dem Erasmus-Büro in Verbindung!